(04.05.12) Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer ist unzulässig
(04.05.12) Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Störung der Betriebsratsarbeit
Für den Abschluss von Altersteilzeitverträgen sprechen viele Argumente.
Insbesondere in Unternehmen, in denen Personalabbau im größeren Umfang ansteht, besteht die Gefahr einer Überalterung.
Im Rahmen der Sozialauswahl trifft es letztendlich immer die jungen, leistungsfähigen Arbeitnehmer, die Sie eigentlich
halten wollen und müssen. Alternative Lösungen wie die Altersteilzeitregelung sind also gefragt, auch in Fällen, in denen
ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden möchte, sozialversicherungsrechtliche Probleme ihn jedoch daran hindern.
Bei geschicktem Vorgehen und der Nutzung aller legalen Mög-lichkeiten kostet Sie die Altersteilzeit nicht mehr Geld, sondern weniger. Selbst bei fehlender Wiederbesetzung rechnen sich diese Modelle im Vergleich zu anderen Lösungen.
Wie das funktioniert?
Verraten wir Ihnen gern - im persönlichen Gespräch.