(04.05.12) Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer ist unzulässig
(04.05.12) Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Störung der Betriebsratsarbeit
Der Inhalt eines Arbeitsvertrages wird häufig unterschätzt.
Nicht wenige Unternehmer sind der Meinung, dass da „irgend etwas mal schriftlich geregelt werden müsse“.
Hierbei wird übersehen, dass dieses Vertragswerk auch nach Einführung der AGB-Kontrolle zahlreiche Möglichkeiten bietet, die gesetzlichen Regelungen – hauptsächlich des Bürgerlichen Gesetzbuches – zu Gunsten des Arbeitgebers zu verändern.
Verzichten Sie lieber auf Arbeitsverträge von der Stange, auf Muster aus der Schreibwarenabteilung eines Kaufhauses oder vom Arbeitgeberverband.
Jede Branche, jedes Unternehmen und jedes Berufsbild ist anders und bedingt ergo unterschiedlichste vertragliche Regelungen.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns verschiedene individuelle Vorschläge und speziell bei befristeten Verträgen Entwürfe, die frei sind von oft übersehenen unangenehmen und teuren Fallstricken.