(04.05.12) Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer ist unzulässig
(04.05.12) Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Störung der Betriebsratsarbeit
Das Betriebsverfassungsrecht ist häufig ein sehr sensibles Thema, das viel Fingerspitzengefühl bedarf. Die konkreten Gegebenheiten vor Ort entscheiden, welche Strategie sich im Umgang mit der Arbeitnehmervertretung empfiehlt.
Denn die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind vielfältig - aber auch sie haben ihre Grenzen.
Besteht eine – vom Betriebsverfassungsgesetz übrigens vorausgesetzte – vertrauensvolle Zusammenarbeit, beschränkt sich die Tätigkeit unserer Sozietät meist auf die sinnvolle Gestaltung von Regelungsabreden und Betriebs-
vereinbarungen.
Fährt der Betriebsrat jedoch eine härtere Linie oder gar einen Konfrontationskurs, sollte er in seine betriebsverfassungs-
rechtlichen Schranken gewiesen werden. Gemeinsam mit uns.
Gerne moderieren und ebnen wir für Sie den Weg zurück zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Erweist sich dieser als nicht gangbar, unterstützen wir Sie im Rahmen einer legitimen Auseinandersetzung.
Vertrauen Sie uns, ob
Wir haben die Erfahrung, die Sie an Ihre Ziele führt.