(04.05.12) Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer ist unzulässig
(04.05.12) Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Störung der Betriebsratsarbeit
Das Kündigungsschutzrecht ist bedauerlicherweise nicht kalkulierbar wie eine Naturwissenschaft.
Eine sauber vorbereitete Kündigung, egal ob verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt, minimiert jedoch das Risiko,
in einem Arbeitsgerichtsprozess zu unterliegen.
Wir zeigen Ihnen,
Denn: Ist eine Kündigung ordentlich vorbereitet, kann Sie kein Arbeitsgericht zwingen, eine Abfindung zu zahlen.
Selbstverständlich beraten wir Sie nicht nur im Vorfeld des Kündigungsausspruchs, sondern auch im Rahmen eines etwaigen Kündigungsschutzprozesses, den wir ausschließlich durch Anwälte unserer Kanzlei und nicht durch beauftragte Verkehrsanwälte begleiten.