(04.05.12) Altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer ist unzulässig
(04.05.12) Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Störung der Betriebsratsarbeit
Eine Tarifabhängigkeit kann auf unterschiedlichsten Wegen entstehen. Üblicherweise ist der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert. In diesen Fällen gilt der Kollektivvertrag unmittelbar.
Interessant: Viele Unternehmer wissen gar nicht, dass sie tarifabhängig sind, weil sie einem durch das Ministerium für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertragswerk unterliegen.
In diesen Fällen ergeben sich – insbesondere bei abweichenden arbeitsvertraglichen Bedingungen – erhebliche Probleme, den Tarifvertrag mit der Betriebsebene zu „synchronisieren“.
Immer häufiger werden auch so genannte Haustarifverträge geschlossen. Beste Voraussetzung hierfür: das Unternehmen ist kein Mitglied im Arbeitgeberverband.
Weitere Möglichkeit: ein Unternehmen wird aufgrund einer vertraglichen Regelung oder einer betrieblichen Übung tarifabhängig.
Sie sehen: Das Tarifvertragsrecht ist äußerst komplex und verlangt eine umsichtige, vorausschauende Anwendung –
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