13. Juli 2021
Betriebsverfassungsrecht, Individualarbeitsrecht
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Aktuelles aus der Rechtsprechung

1. Elektronische Akte beim BAG

Seit dem 01.07.2021 hat die Zukunft auch in den Hallen des BAG begonnen. Zumindest für vier Senate werden seit diesem Zeitpunkt die Verfahrensakten ausschließlich in elektronischer Form geführt. Offensichtlich war die vorherige Testphase erfolgreich. Auch hier gibt es jedoch wiederum Ausnahmen, sodass primär Nichtzulassungsbeschwerden von der neuen Regelung erfasst sein dürften.

Endgültig und zwingend erfolgt der Umstieg zur E-Akte allerdings erst mit dem 01.01.2026. Erst ab diesem Zeitpunkt müssen Prozessakten rein elektronisch geführt werden. Bund und Länder können schon vorher in bestimmten Verfahren zur elektronischen Aktenführung optieren (§ 298a ZPO).

2. Kurzarbeit

Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz, der Zweiten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld sowie der Kurzarbeitergeldverordnung wurden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld im Wesentlichen bis Ende des Jahres 2021 verlängert.

Die Highlights stellen sich wie folgt dar:

  • Erhalt der 10%
  • Haben Betriebe bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt, so verlängert sich der maximale Bezugszeitraum auf 24 Monate, längstens jedoch bis zum 31.12.2021
  • Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 30.09.2021 (Ausschluss bei gestellten Insolvenzanträgen)
  • Anhebung des Kurzarbeitergelds auf 70% respektive 77% bei Entgeltausfall i. H. v. 50% oder mehr
  • 80% / 87% Kurzarbeitergeld ab dem siebten Monat Kurzarbeit
  • Aufnahme eines Minijobs, ohne Anrechnung während der Kurzarbeit, bleibt möglich
  • Unterstützung von zugelassenen und umfangreichen Weiterbildungsmaßnahmen, die während der Kurzarbeit begonnen wurden

3. Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten

Ganz schnell ging des mit der Umsetzung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes. Dieses wurde nunmehr am 17.06.2021 verkündet und ist somit in Kraft getreten. Die gesetzliche Regelung umfasst verschiedene Anpassungen, die sich von der Erleichterung der Betriebsratswahl bis zur Erweiterung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu den Themen Home-Office und KI erstrecken.

Zur Vermeidung von Wiederholungen darf auf unsere bisherigen Einträge verwiesen werden.

4. Ausbeutung und Schwarzarbeit

Die Ministerien für Finanzen sowie Arbeit und Soziales haben gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die eine bessere Zusammenarbeit der Beteiligten herbeiführen soll. Hier geht es einerseits um die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung, andererseits jedoch auch um die gewerkschaftsnahen Beratungsstellen für ausländische Beschäftigte und die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung. Auch Beratungsstellen der Länder sind durch eine eigene Vereinbarung mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingebunden.

5. Zahl der Kurzarbeiter sinkt

Eine gute Nachricht zum Schluss. Nach den Zahlen des ifo Instituts sank die Zahl der Kurzarbeiter im Juni von 2,3 auf 1,5 Millionen Menschen. Ein Rückgang von 6,8 Prozent im Vormonat auf 4,5 Prozent.

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