Die Sommer in Deutschland werden heißer – und damit steigen auch die Anforderungen an Unternehmen. Während viele Arbeitnehmer davon ausgehen, dass ab einer bestimmten Temperatur automatisch „hitzefrei“ gilt, sieht die Rechtslage anders aus. Einen generellen Anspruch auf Arbeitsbefreiung wegen hoher Temperaturen gibt es nicht. Dennoch sind Arbeitgeber keineswegs von ihrer Verantwortung entbunden. Im Gegenteil: Das Arbeitsschutzrecht verpflichtet sie dazu, ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefahren durch Hitze zu schützen.
Wer die Risiken hoher Temperaturen unterschätzt, gefährdet nicht nur die Gesundheit seiner Mitarbeitenden, sondern setzt sich auch rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken aus. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten Vorgaben und Handlungsmöglichkeiten.
Kein Anspruch auf Hitzefrei – aber umfassende Schutzpflichten
Die rechtliche Grundlage für den Hitzeschutz am Arbeitsplatz ergibt sich aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie aus den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung. Arbeitgeber müssen Arbeitsbedingungen so gestalten, dass Gefährdungen für die Gesundheit möglichst vermieden werden. Dazu gehört auch der Schutz vor übermäßiger Hitze.
Konkretisiert werden diese Anforderungen durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“. Sie definiert zwar keine starren Verbote, gibt Unternehmen jedoch einen klaren Handlungsrahmen vor und beschreibt, welche Maßnahmen bei steigenden Temperaturen zu treffen sind.
Was gilt bei steigenden Raumtemperaturen?
Bereits ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius sollten Arbeitgeber prüfen, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dabei spielen die konkreten Arbeitsbedingungen eine wichtige Rolle. Besonders gefährdete Personen, etwa Schwangere, ältere Beschäftigte oder Mitarbeitende mit gesundheitlichen Vorbelastungen, benötigen häufig schon in diesem Temperaturbereich einen erweiterten Schutz.
Sobald die Temperatur 30 Grad Celsius überschreitet, reicht eine bloße Beobachtung der Situation nicht mehr aus. Dann besteht die Pflicht, wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Hitzebelastung umzusetzen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten auch unter schwierigen klimatischen Bedingungen zu erhalten.
Steigen die Temperaturen in einem Arbeitsraum auf mehr als 35 Grad Celsius, gilt dieser grundsätzlich nicht mehr als geeigneter Arbeitsplatz. Nur wenn besondere technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen vorhanden sind, kann eine weitere Nutzung zulässig sein.
Wie Unternehmen auf Hitze reagieren können
Der wirksamste Schutz beginnt bereits bei der technischen Ausstattung von Gebäuden. Moderne Verschattungssysteme, außenliegende Jalousien, Sonnenschutzfolien oder eine intelligente Gebäudelüftung können die Raumtemperatur erheblich senken. Auch die nächtliche Auskühlung von Gebäuden sowie der Einsatz von Ventilatoren oder Klimaanlagen können einen wichtigen Beitrag leisten.
Neben technischen Lösungen spielt die Arbeitsorganisation eine entscheidende Rolle. Viele Unternehmen reagieren erfolgreich auf Hitzeperioden, indem sie Arbeitszeiten flexibler gestalten. Ein früherer Arbeitsbeginn ermöglicht es beispielsweise, besonders belastende Tätigkeiten in die kühleren Morgenstunden zu verlagern. Zusätzliche Erholungspausen oder die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten können die Belastung ebenfalls deutlich reduzieren.
Ergänzend können individuelle Maßnahmen sinnvoll sein. Dazu gehört etwa eine Anpassung der Kleiderordnung, soweit betriebliche oder sicherheitstechnische Gründe nicht entgegenstehen. Ebenso wichtig ist die ausreichende Versorgung mit Getränken. Gerade bei hohen Temperaturen trägt eine gute Flüssigkeitsversorgung wesentlich zum Gesundheitsschutz bei.
Besondere Herausforderungen bei Außenarbeitsplätzen
Für Beschäftigte, die überwiegend im Freien arbeiten, gelten keine festen Temperaturgrenzen. Dennoch sind Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Schattenmöglichkeiten, ausreichend Trinkwasser und ein wirksamer UV-Schutz gehören heute zu den grundlegenden Anforderungen auf Baustellen, in der Logistik oder im Garten- und Landschaftsbau.
Darüber hinaus sollten Arbeitszeiten möglichst an die tatsächliche Hitzebelastung angepasst werden. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, besonders anstrengende Tätigkeiten auf die frühen Morgenstunden zu verlegen.
Welche Regeln gelten im Homeoffice?
Auch im Homeoffice entfällt die Arbeitspflicht nicht automatisch, wenn die Temperaturen steigen. Beschäftigte können sich daher nicht eigenmächtig auf „Hitzefrei“ berufen. Dennoch sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden unterstützen und praktikable Lösungen ermöglichen.
Flexible Arbeitszeiten, Hinweise zur richtigen Lüftung und Verschattung sowie die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel können dazu beitragen, die Belastung im häuslichen Arbeitsumfeld zu reduzieren. Gleichzeitig tragen Beschäftigte eine gewisse Eigenverantwortung dafür, vorhandene Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu nutzen.
Beteiligung des Betriebsrats?
Viele Maßnahmen zum Hitzeschutz unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats. Dies betrifft insbesondere Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen, Homeoffice-Lösungen oder die Bereitstellung technischer Hilfsmittel. Unternehmen sollten daher bereits vor Beginn der Sommermonate klare Vereinbarungen treffen, um im Ernstfall schnell und rechtssicher reagieren zu können.
Verstöße können teuer werden
Wer seinen Pflichten beim Hitzeschutz nicht nachkommt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Neben behördlichen Maßnahmen und Bußgeldern kommen auch Schadensersatzansprüche in Betracht, wenn Beschäftigte gesundheitliche Schäden erleiden. Darüber hinaus können Konflikte mit dem Betriebsrat sowie Produktivitätsverluste und Reputationsschäden entstehen.
Gleichzeitig sollten Arbeitnehmer beachten, dass eigenmächtiges Fernbleiben von der Arbeit wegen hoher Temperaturen arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann. Die richtige Vorgehensweise besteht immer darin, die Situation mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Fazit: Hitzeschutz wird zum festen Bestandteil moderner Unternehmensführung
Die zunehmende Zahl heißer Sommertage macht deutlich, dass Hitzeschutz längst kein Ausnahmefall mehr ist. Unternehmen sind gut beraten, nicht erst während einer Hitzewelle zu reagieren, sondern bereits im Vorfeld geeignete Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Wer frühzeitig vorsorgt, schützt nicht nur die Gesundheit seiner Beschäftigten, sondern stärkt zugleich die Produktivität während der Hitzewelle und reduziert Haftungsrisiken.
Ein durchdachtes Hitzeschutzkonzept ist deshalb heute weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – es ist ein wichtiger Bestandteil moderner und zukunftsorientierter Unternehmensführung.