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Neuwahlen in Betrieben ohne Betriebsrat

Beim Thema Betriebsrat kochen teilweise die Emotionen sehr hoch. Arbeitgeber stellen sich die Frage, ob man einen Betriebsrat haben muss, Betriebsräte und Gewerkschaften sind der Auffassung, dass Arbeitgeber einen Betriebsrat verhindern möchten und zu unzulässigen Mitteln greifen.

Die Rechtslage ist dabei recht klar und soll hier objektiv dargelegt werden.

Ab wann können in Betrieben Betriebsräte gebildet werden?

§ 1 Abs. 1 BetrVG besagt, dass in Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern Betriebsräte gewählt werden. Dies klingt zunächst nach einer Pflicht. Eine Pflicht zur Etablierung eines Betriebsrats gibt es jedoch nicht. Die Entscheidung liegt jedoch auch nicht beim Arbeitgeber, sie liegt bei den Arbeitnehmern.

Die Arbeitnehmer können sich demnach auch gegen einen Betriebsrat aussprechen. Wird bspw. zu einer Versammlung zum Zweck der Wahl eines Wahlvorstandes eingeladen, dort stimmen jedoch mehr als 50% der Anwesenden gegen die Wahl eines Wahlvorstandes, so wird entsprechend kein Wahlvorstand gebildet und schlussendlich auch kein Betriebsrat gewählt. Somit können nur die Arbeitnehmer einen Betriebsrat verhindern.

Es ist jedoch in einer solchen Situation möglich, dass auf Antrag von mindestens 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern das Arbeitsgericht einen Wahlvorstand einsetzt. Auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft könnte ein solches Verfahren einleiten.

In größeren Unternehmen, wo bereits Gesamtbetriebsräte oder Konzernbetriebsräte bestehen, sind diese vorrangig für die Bestellung eines Wahlvorstandes zuständig.

Alternativen zu einem Betriebsrat

Wie beschrieben muss ein Betrieb oder Unternehmen keinen Betriebsrat haben. Häufig möchten Arbeitgeber aber dennoch eine Arbeitnehmervertretung haben, um die Kommunikation zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitern zu stärken. In der Praxis finden sich dann alternative Mitbestimmungsmodelle. Die bekanntesten Formen sind der Belegschaftsausschuss oder die Mitarbeitervertretung. Interessant sind diese, da häufig aus allen Abteilungen / Bereichen des Betriebs Mitarbeiter in diesem Gremium aktiv sind. Somit können dann auch die Interessen aller verschiedenen Bereiche besser wahrgenommen und gefördert werden.