Projektmanagement

Belegschaftsausschuss

Lösungen auf höchstem Niveau

Möglichkeiten erkennen und nutzen

Die Möglichkeit zur Bildung eines Betriebsrats ist gesetzlich verankert. Arbeitgeber sind jedoch nicht ab einer gewissen Mitarbeitergröße dazu verpflichtet einen Betriebsrat zu haben. Der Belegschaftsausschuss erweist sich hier immer mehr als eine partnerschaftliche Option in vielen Betrieben. Dieses alternative Mitbestimmungsmodell, zum Teil auch als Mitarbeitervertretung bezeichnet, bietet zahlreiche Vorteile im Vergleich zum gesetzlich stark regulierten Betriebsverfassungsrecht. Betriebe können dabei ein deutlich spezifischer auf ihre individuelle Situation angepasstes Mitbestimmungsmodell aufsetzen.

Wir beraten unsere Mandanten, ob und wenn ja, wie Sie einen funktionierenden Belegschaftsausschuss einrichten.