Partnerschaftliche Option als Alternative zum Betriebsrat
Immer mehr Unternehmen setzen auf alternative Mitbestimmungsformen anstelle der im Betriebsverfassungsgesetz geregelten Variante des Betriebsrats.
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung einer derart maßgeschneiderten Lösung als Alternative zum Betriebsrat. Häufig kann so eine deutlich modernere und flexiblere Mitbestimmung geschaffen werden.
Die alternativen Mitbestimmungsformen werden dann zumeist als Belegschaftsausschuss oder auch Mitarbeitervertretung bezeichnet.
Um die Interessen wirklich aller Mitarbeiter zu berücksichtigen, wird häufig auch festgelegt, dass Mitarbeiter aus allen Bereichen / Abteilungen im Belegschaftsausschuss vertreten sind. Eine bessere Zusammenarbeit im gesamten Unternehmen und gemeinschaftliches Denken wird somit gefördert.