Prozessführung & Beratung

Alternative Mitbestimmung

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Der Belegschaftsausschuss – die Alternative zum Betriebsrat

Nur in ca. 35 % der deutschen Betriebe gibt es einen Betriebsrat und nur 45 % der deutschen Arbeitnehmer werden von einem Betriebs- oder Personalrat vertreten. Diese Zahlen überraschen im ersten Moment, ist doch vielen Arbeitgebern wie Arbeitnehmern nur die Institution des Betriebsrats als kollektive Vertretung der Belegschaft bekannt. Tatsächlich stellt der Betriebsrat (neben der […]

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Partnerschaftliche Option als Alternative zum Betriebsrat

Immer mehr Unternehmen setzen auf alternative Mitbestimmungsformen anstelle der im Betriebsverfassungsgesetz geregelten Variante des Betriebsrats.

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung einer derart maßgeschneiderten Lösung als Alternative zum Betriebsrat. Häufig kann so eine deutlich modernere und flexiblere Mitbestimmung geschaffen werden.

Die alternativen Mitbestimmungsformen werden dann zumeist als Belegschaftsausschuss oder auch Mitarbeitervertretung bezeichnet.

Um die Interessen wirklich aller Mitarbeiter zu berücksichtigen, wird häufig auch festgelegt, dass Mitarbeiter aus allen Bereichen / Abteilungen im Belegschaftsausschuss vertreten sind. Eine bessere Zusammenarbeit im gesamten Unternehmen und gemeinschaftliches Denken wird somit gefördert.