Expertise und der Umgang mit Gewerkschaften
Das Tarifrecht wirkt sich übergeordnet auf betriebliche Vereinbarungen und Arbeitsverträge aus. Abweichende, aber betrieblich notwendige, Regelungen sind damit in Einklang zu bringen. Nutzen Sie unser Spezialisten-Wissen, um die für Ihre Interessen optimale Lösung zu erreichen.
In diesem Zusammenhang führen wir gemeinsam mit Ihnen die Tarifverhandlungen oder zeigen Ihnen Wege aus der Tarifabhängigkeit hin zu mehr unternehmerischer Gestaltungsfreiheit. Soweit erforderlich begleiten unsere Tarifrechtler Sie auch im Falle eines Streikes und behalten selbst in stürmischen Zeiten den unternehmerischen Kurs bei.