EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen

Die Bundesregierung hat am 06.04.2022 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.Juni 2019 zu transparenten und vorhersehbaren Arbeitsbedingungen (Arbeitsbedingungenrichtlinie) verabschiedet. Angesichts der Umsetzungspflicht bis Ende Juli 2022 ist jedoch nicht davon auszugehen, dass das Gesetz noch grundlegend abgeändert wird.

Die Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

In diesem Artikel erfahren Sie die grundlegenden Aspekte der Online-Krankschreibung und welche Handlungsoptionen für Arbeitgeber bestehen.

BEM – Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch?

Das BAG hat die Frage entschieden, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements hat.