Dr. Schreiner + Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
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Chiara Herrmann ist als juristische Mitarbeiterin am Standort Dresden tätig.
Sie absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig. Das dem Studium anschließende Referendariat durchlief sie im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Dresden beim Landgericht Dresden.
Innerhalb ihres Referendariats war sie bereits in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig und in der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fälle involviert. Mit ihrer Tätigkeit in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner führt sie diese Spezialisierung fort.
Aufgrund des Arbeitsvertrages ist der Arbeitnehmer nach § 611a Abs.1 BGB verpflichtet, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Der Arbeitgeber muss im Gegenzug gem. § 611a Abs. 2 BGB die vereinbarte Vergütung zahlen. Eine Störung dieses Gegenseitigkeitsverhältnisses wird durch die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers herbeigeführt. Nach §275 Abs.1 BGB muss der Arbeitnehmer seiner Arbeitsleistung nämlich nicht mehr […]
Zur Ausgangslage In der arbeitsrechtlichen Praxis werden die Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag häufig u.a. durch die Besorgnis des Mitarbeitenden dahingehend beeinflusst, ob die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages Konsequenzen hinsichtlich seines Anspruchs auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben könnte. Durch einen Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich beendet. Für den Arbeitgeber ist dies insofern […]
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