Dr. Schreiner + Partner Rechtsanwälte Attendorn PartGmbB
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 63 54-0
Telefax: 0 27 22 – 63 54-29
info-attendorn@rae-schreiner.de
"*" indicates required fields
Dr. Claudia Kröger ist bereits seit 1999 an unserem Standort in Dresden tätig.
Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Studium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie im Fachbereich Arbeitsrecht. Das Thema ihrer Promotion war: „Verhältnis von Auswahlrichtlinien nach § 95 Abs. 1 BetrVG zur sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG“.
Dr. Kröger berät und vertritt große und mittelständische Unternehmen in individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.
Einer ihrer Schwerpunkte liegt im Kündigungsrecht. Dr. Kröger begleitet ihre Mandanten bei der Vorbereitung von Kündigungen, u. a. bei möglichen Abmahnungen, Betriebsratsanhörungen, BEM-Verfahren, Verfahren vor dem Integrationsamt bei schwerbehinderten Arbeitnehmern sowie auch bei der Prozessführung, sollte es zu einem Kündigungsschutzstreit kommen. Zudem unterstützt sie Unternehmen auch im Rahmen von Schlichtungsverfahren vor der IHK bei Streitigkeiten mit Auszubildenden. Ihre umfangreiche Prozesserfahrung ermöglicht es ihr dabei immer, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten im Blick zu haben und diese effektiv durchzusetzen.
Dr. Claudia Kröger verfügt des Weiteren über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten, auch im Rahmen von Verhandlungen vor Einigungsstellen. Schon mehrfach konnte sie Unternehmen bei Betriebsratswahlverfahren beratend zur Seite stehen oder diese bei Wahlanfechtungen vor Gericht vertreten.
Seit mehr als 20 Jahren ist Dr. Kröger als Referentin für die Schreiner Praxis-Seminare im Einsatz. Auch hier wird ihre pragmatische, präzise und durchsetzungsstarke Art von Seminarteilnehmern sehr geschätzt.
Diebstahl und Betrug, auch bei geringwertigen Sachgegenständen, führen zu einer enormen emotionalen Belastung der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Doch wie sieht die Rechtslage hier aktuell aus? Ist auch der Diebstahl von geringwertigen Sachmitteln immer direkt ein fristloser Kündigungsgrund oder ist hier spezifischer der Einzelfall zu betrachten?
Ein Arbeitnehmer hat im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis aus § 109 GewO. Grundsätzlich wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden. Das einfache Zeugnis gibt lediglich die Art und Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers an. Das qualifizierte Zeugnis enthält darüber hinaus Angaben zu Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers […]
Sofern sich ein Arbeitnehmer nach Erhalt einer arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigung an den Betriebsrat wendet, von diesem Rechtsrat eingeholt und aufgrund einer Falschberatung durch den Betriebsratsvorsitzenden die gesetzlich festgesetzte 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage versäumt, kann die Klage nicht mehr nachträglich zugelassen werden.
Dr. Schreiner + Partner Rechtsanwälte Dresden PartG mbB
Ermelstraße 21
01277 Dresden
Telefon: 03 51 - 4 42 45 52
Telefax: 03 51 - 4 42 45 56
E-Mail: ra.dr.kroeger@rae-schreiner.de
Dr. Schreiner + Partner Rechtsanwälte Attendorn PartGmbB
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 63 54-0
Telefax: 0 27 22 – 63 54-29
E-Mail: info-attendorn@rae-schreiner.de