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Frau Dr. Kröger ist als Rechtsanwältin am Standort Dresden der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.
Im Anschluss an ihr arbeitsrechtlich ausgerichtetes Jurastudium an der Universität Osnabrück und der Friedrich-Schiller-Universität Jena promovierte sie zum Thema „Auswahlrichtlinien und gesetzlicher Kündigungsschutz“.
Frau Dr. Kröger berät Unternehmen in allen individuellen aber auch betriebsverfassungsrechtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt setzt sie im Kündigungs- sowie im Betriebsverfassungsrecht.
Ein Arbeitnehmer hat im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis aus § 109 GewO. Grundsätzlich wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden. Das einfache Zeugnis gibt lediglich die Art und Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers an. Das qualifizierte Zeugnis enthält darüber hinaus Angaben zu Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers […]
Sofern sich ein Arbeitnehmer nach Erhalt einer arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigung an den Betriebsrat wendet, von diesem Rechtsrat eingeholt und aufgrund einer Falschberatung durch den Betriebsratsvorsitzenden die gesetzlich festgesetzte 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage versäumt, kann die Klage nicht mehr nachträglich zugelassen werden.
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