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Herr Dr. jur. Quast LL.M. ist Rechtsanwalt und Mediator am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner. Zudem ist er Lehrbeauftragter der FernUniversität in Hagen im Modul Arbeitsvertragsrecht.
Nach dem Abschluss seines Referendariats war er als Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht und anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen tätig, an der er auch promovierte. Zudem erwarb er die Zusatzqualifikationen als Master of Laws im Wirtschaftsrecht sowie als Mediator in der Wirtschaftsmediation.
Herr Dr. jur. Daniel Quast LL.M. berät Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie bei innerbetrieblichen Konflikten.
Die bei einer mit Art. 7 der RL 2003/88/EG konformen Auslegung von § 7 BUrlG bei Langzeiterkrankungen geltende 15-monatige Verfallfrist kann ausnahmsweise unabhängig von der Erfüllung der Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten beginnen, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers so früh im Urlaubsjahr eintritt, dass es dem Arbeitgeber tatsächlich nicht möglich war, zuvor seinen Obliegenheiten nachzukommen.
In Betriebsvereinbarungen, die die Verteilung der Arbeitszeit z.B. im Rahmen von Schichtmodellen festlegen, finden sich häufig Regelungen, nach denen die grundsätzlich vereinbarte Verteilung der Arbeitszeit bei entsprechendem Bedarf einseitig durch den Arbeitgeber verändert werden kann, etwa durch Verlängerung oder Verkürzung von Schichtzeiten oder durch die Anordnung zusätzlicher Schichten etwa am Samstag. Darüber hinaus finden sich […]
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hatte den Fall zu entscheiden, ob die Vorlage eines gefälschten Impfausweises eine fristlose Kündigung rechtfertigt (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2022, Az.: 11 Ca 5388/21). Das Urteil und dessen Begründung finden Sie im folgenden Artikel.
Die Zustellung einer Kündigung führt in der Praxis immer wieder zu Schwierigkeiten. Das LAG Schleswig-Holstein hatte hier nun wieder einen Fall zu entscheiden, bei dem es um ein Einwurf-Einschreiben ging. In diesem Artikel stellen wir die Anforderungen dar und welche weiteren rechtssicheren Optionen bestehen.
Das Arbeitsgericht Hamburg hat entschieden, dass die Anordnung eines Corona-Schnelltest durch den Arbeitgeber vom Weisungsrecht gedeckt ist. Zudem finden Sie in dem Urteil weitere Ausführung zum Thema der Kündigung bei einer Verweigerung einen derartigen Test durchzuführen…
Aus einer arbeitgeberseitigen Äußerung im Vorstellungsgespräch oder bei Arbeitsantritt, dass eine Probezeit nur „pro forma“ vereinbart werde oder sei, lässt sich regelmäßig kein Verzicht des Arbeitgebers auf die erleichterten Kündigungsmöglichkeiten während der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes herleiten…
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