Rechtsanwalt, Mediator

Dr. jur. Daniel Quast LL.M.

Herr Dr. jur. Quast LL.M. ist Rechtsanwalt und Mediator am Attendorner Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner. Zudem ist er Lehrbeauftragter der FernUniversität in Hagen im Modul Arbeitsvertragsrecht.

Nach dem Abschluss seines Referendariats war er als Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht und anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen tätig, an der er auch promovierte. Zudem erwarb er die Zusatzqualifikationen als Master of Laws im Wirtschaftsrecht sowie als Mediator in der Wirtschaftsmediation.

Herr Dr. jur. Daniel Quast LL.M. berät Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie bei innerbetrieblichen Konflikten.

Zum Nachlesen
Fachartikel von Dr. jur. Daniel Quast LL.M.
Arbeitgeberpflichten bzgl. des Verfalls von Urlaubsansprächen bei Langzeiterkrankten 

Die bei einer mit Art. 7 der RL 2003/88/EG konformen Auslegung von § 7 BUrlG bei Langzeiterkrankungen geltende 15-monatige Verfallfrist kann ausnahmsweise unabhängig von der Erfüllung der Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten beginnen, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers so früh im Urlaubsjahr eintritt, dass es dem Arbeitgeber tatsächlich nicht möglich war, zuvor seinen Obliegenheiten nachzukommen. 

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Zur Spruchfähigkeit von Regelungen zur einseitigen Änderung der regelmäßigen Arbeitszeit durch den Arbeitgeber

In Betriebsvereinbarungen, die die Verteilung der Arbeitszeit z.B. im Rahmen von Schichtmodellen festlegen, finden sich häufig Regelungen, nach denen die grundsätzlich vereinbarte Verteilung der Arbeitszeit bei entsprechendem Bedarf einseitig durch den Arbeitgeber verändert werden kann, etwa durch Verlängerung oder Verkürzung von Schichtzeiten oder durch die Anordnung zusätzlicher Schichten etwa am Samstag. Darüber hinaus finden sich […]

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Gefälschter Impfausweises und fristlose Kündigung

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hatte den Fall zu entscheiden, ob die Vorlage eines gefälschten Impfausweises eine fristlose Kündigung rechtfertigt (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2022, Az.: 11 Ca 5388/21). Das Urteil und dessen Begründung finden Sie im folgenden Artikel.

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Anscheins­beweis bei einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben

Die Zustellung einer Kündigung führt in der Praxis immer wieder zu Schwierigkeiten. Das LAG Schleswig-Holstein hatte hier nun wieder einen Fall zu entscheiden, bei dem es um ein Einwurf-Einschreiben ging. In diesem Artikel stellen wir die Anforderungen dar und welche weiteren rechtssicheren Optionen bestehen.

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Anordnung von Corona-Schnelltests vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt

Das Arbeitsgericht Hamburg hat entschieden, dass die Anordnung eines Corona-Schnelltest durch den Arbeitgeber vom Weisungsrecht gedeckt ist. Zudem finden Sie in dem Urteil weitere Ausführung zum Thema der Kündigung bei einer Verweigerung einen derartigen Test durchzuführen…

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Äußerung „Probezeit pro forma“, stellt keinen Verzicht auf erleichterte Kündigungs­möglichkeit in der Wartezeit dar

Aus einer arbeitgeberseitigen Äußerung im Vorstellungsgespräch oder bei Arbeitsantritt, dass eine Probezeit nur „pro forma“ vereinbart werde oder sei, lässt sich regelmäßig kein Verzicht des Arbeitgebers auf die erleichterten Kündigungsmöglichkeiten während der Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes herleiten…

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Dr. Schreiner + Partner Rechtsanwälte Attendorn Partnerschaftsgesellschaft mbB
Am Wassertor 18
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