Störenfriede im Betrieb |
Fit im Arbeitsrecht für 2023 |
Grenzen des Betriebsrats |
Grenzen der Mitbestimmung |
Abbau von Fehlzeiten |
Frau Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig.
Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Frau Scala an der Ludwig – Maximilians – Universität in München. Sie ist seit 2002 als Anwältin zugelassen.
Frau Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung und war neben Ihrer Arbeit als Rechtsanwältin langjährig auch als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Ihr Schwerpunkt liegt im gesamten Bereich des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts. Darüber hinaus war sie anwaltlich auch im Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie im Presse- und Medienrecht tätig.
Frau Scala vertritt und berät Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.