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Frau Scala ist als Rechtsanwältin am Münchner Standort der Kanzlei tätig.
Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Frau Scala an der Ludwig – Maximilians – Universität in München. Sie ist seit 2002 als Anwältin zugelassen.
Frau Scala verfügt über umfangreiche Berufserfahrung und war neben Ihrer Arbeit als Rechtsanwältin langjährig auch als Justitiarin und Geschäftsführerin eines Berufsverbandes tätig. Ihr Schwerpunkt liegt im gesamten Bereich des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts. Darüber hinaus war sie anwaltlich auch im Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie im Presse- und Medienrecht tätig.
Frau Scala vertritt und berät Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Die Bundesregierung hat am 06.04.2022 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.Juni 2019 zu transparenten und vorhersehbaren Arbeitsbedingungen (Arbeitsbedingungenrichtlinie) verabschiedet. Angesichts der Umsetzungspflicht bis Ende Juli 2022 ist jedoch nicht davon auszugehen, dass das Gesetz noch grundlegend abgeändert wird.
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