Rechtsanwalt

Lukas Süpner

Lukas Süpner ist als Rechtsanwalt am Standort in Dresden tätig.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und absolvierte anschließend sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg am Landgericht Aschaffenburg.

Während dieser Zeit schloss er eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator ab und verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Verhandlungsmanagement.

Lukas Süpner berät und vertritt in der Sozietät Dr. Schreiner + Partner Unternehmen in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragestellungen.

Zum Nachlesen
Fachartikel von Lukas Süpner
Wartezeitkündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer – kein Präventionsverfahren erforderlich

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil (Az. 2 AZR 178/24) entschieden, dass ein Arbeitgeber bei einer Kündigung innerhalb der Wartezeit kein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchführen muss – selbst wenn der Arbeitnehmer schwerbehindert ist. Damit bestätigt das BAG seine bisherige Rechtsprechungslinie und erteilt abweichenden Auffassungen der Instanzgerichte eine klare Absage. […]

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