Dr. Schreiner + Partner Rechtsanwälte Attendorn PartGmbB
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 63 54-0
Telefax: 0 27 22 – 63 54-29
info-attendorn@rae-schreiner.de
"*" indicates required fields
Herr Vogt ist als Rechtsanwalt am Attendorner Standort der Kanzlei tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.
Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.
Es ist begrüßenswert, dass sich die Rechtsprechung in letzter Zeit verstärkt mit dem Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beschäftigt hat und dadurch „Bewegung“ in diesen Themenkreis gekommen ist. Rechtliche Grundlagen „Ohne Arbeit kein Lohn!“ lautet gem. § 326 Abs. 1 BGB ein wichtiger Grundsatz im Arbeitsrecht. Allerdings kann dieser Rechtsgrundsatz in verschiedenen Sachverhaltskonstellationen durchbrochen sein. So […]
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht erst, wenn die 6-monatige Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG abgelaufen ist. In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses muss daher die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sein. Es muss weder ein verhaltensbedingter noch ein personenbedingter oder betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegen. Es muss […]
Eine interessante und überaus positive Entscheidung konnten wir kürzlich vor dem Landesarbeitsgericht München erstreiten (LAG München, Beschluss vom 05.05.2023, Az. 7 TaBV 12/22). Das Landesarbeitsgericht hatte Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Erstattungspflicht von Rechtsanwaltskosten durch den Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zu klären. Auch wenn in diesem Verfahren nicht der Betriebsrat dem Arbeitgeber […]
Verordnet eine Behörde während des Urlaubs eine coronabedingte Quarantäne stellt sich die Frage, ob der Arbeitgber die bewilligten Urlaubstage wieder gutschreiben muss. In diesem Beitrag finden Sie die aktuelle Rechtsauslegung.
Arbeitgeber sind verpflichtet ihre Mitarbeiter einmal jährlich, individuell auf ihren Urlaub und den Verfall zum Ende des Kalenderjahres hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so überträgt sich der Anspruch auf Erholungsurlaub. Nun hat das Bundesarbeitsgericht sich zu der Frage geäußert, ob diese Regelung sich auch auf den Zusatzurlaub bei schwerbehinderten erstreckt.
Dr. Schreiner + Partner Rechtsanwälte Attendorn Partnerschaftsgesellschaft mbB
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 63 54 0
Telefax: 0 27 22 – 63 54 29
E-Mail: ra.vogt@rae-schreiner.de
Dr. Schreiner + Partner Rechtsanwälte Attendorn PartGmbB
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 63 54-0
Telefax: 0 27 22 – 63 54-29
E-Mail: info-attendorn@rae-schreiner.de