Dr. Schreiner + Partner Rechtsanwälte Attendorn PartGmbB
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 63 54-0
Telefax: 0 27 22 – 63 54-29
info-attendorn@rae-schreiner.de
"*" indicates required fields
Herr Vogt ist als Rechtsanwalt am Attendorner Standort der Kanzlei tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und dem anschließenden Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, war Herr Vogt selbständiger Rechtsanwalt in Friedrichshafen am Bodensee. Er betreute insbesondere mittelständische Unternehmen in arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen.
Herr Vogt vertritt und betreut Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Er ist ausgewiesener Experte für betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen.
Verordnet eine Behörde während des Urlaubs eine coronabedingte Quarantäne stellt sich die Frage, ob der Arbeitgber die bewilligten Urlaubstage wieder gutschreiben muss. In diesem Beitrag finden Sie die aktuelle Rechtsauslegung.
Arbeitgeber sind verpflichtet ihre Mitarbeiter einmal jährlich, individuell auf ihren Urlaub und den Verfall zum Ende des Kalenderjahres hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so überträgt sich der Anspruch auf Erholungsurlaub. Nun hat das Bundesarbeitsgericht sich zu der Frage geäußert, ob diese Regelung sich auch auf den Zusatzurlaub bei schwerbehinderten erstreckt.
Dr. Schreiner + Partner Rechtsanwälte Attendorn Partnerschaftsgesellschaft mbB
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 63 54 0
Telefax: 0 27 22 – 63 54 29
E-Mail: ra.vogt@rae-schreiner.de
Dr. Schreiner + Partner Rechtsanwälte Attendorn PartGmbB
Am Wassertor 18
57439 Attendorn
Telefon: 0 27 22 – 63 54-0
Telefax: 0 27 22 – 63 54-29
E-Mail: info-attendorn@rae-schreiner.de