Rechtsanwalt

Markus Weron

Herr Weron ist als Rechtsanwalt am Karlsruher Standort der Anwaltskanzlei tätig.

Sein arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte er in Freiburg an der Albert-Ludwigs-Universität. Nach seinem Studium war Herr Weron für eine Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Arbeits- und Gesellschaftsrecht tätig.

Herr Weron vertritt und berät Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht.

Seinen Schwerpunkt setzt Herr Weron im Betriebsverfassungsrecht und verfügt dort über umfangreiche Erfahrungen im Rahmen von Betriebsänderungen und Restrukturierungen. Weiterhin ist er Experte für alle Fachfragen zum Themengebiet des Wirtschaftsausschusses. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung im Rahmen der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und deren Verhandlung, sowohl vor der Einigungsstelle als auch im direkten Gespräch mit Betriebsräten.

Herr Weron ist zudem Ansprechpartner für die Kooperation mit internationalen Mandanten und deren Ansprechpartnern im In- und Ausland.

Zum Nachlesen
Fachartikel von Markus Weron
BAG-Entscheidungsgründe zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung

Mit unserem Blogbeitrag im September haben wir bereits über die Entscheidung des BAG zur Arbeitszeiterfassung berichtet (https://www.rae-schreiner.de/pflicht-zur-arbeitszeiterfassung-bag-ueberholt-gesetzgeber). Damals lag der Öffentlichkeit lediglich die Pressemitteilung des BAG vor. Nunmehr wurde die Begründung der Entscheidung veröffentlicht. Diese bestätigen größtenteils, was bereits aus der Pressemitteilung herauszulesen war. Es findet sich jedoch noch eine kleine Überraschung, deren Auswirkungen für […]

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Die Transformation beim Betriebs­übergang

Der Betriebsübergang gehört sowohl für die beratenden Anwälte wie auch für die zu betreuenden Unternehmen zu den anspruchsvollsten Aspekten im Bereich der Umstrukturierung. Zur gesamten Materie werden umfangreiche Bücher verfasst. Daher wollen wir uns vorliegend einer konkreten Fragestellung widmen, die in unserer Beratung vor kurzem diskutiert wurde.

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„3G-Regel“ am Arbeitsplatz

Trotz erheblicher Bedenken wurden die Änderungen am Infektionsschutzgesetz am vergangenen Freitag, den 19.11.2021, doch auch im Bundesrat einstimmig bestätigt. Dies führt insbesondere auch zu Änderungen für Arbeitgeber im Umgang mit der Corona-Pandemie. In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Thema „3G-Regel am Arbeitsplatz.

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Dr. Schreiner + Partner Rechtsanwälte Karlsruhe PartG mbB
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Telefax: 0721 - 66 32 50 99
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