Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Mirja Ammermann

Frau Ammermann ist als Rechtsanwältin am Attendorner Standort der Kanzlei tätig. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Ihr arbeitsrechtlich geprägtes Studium absolvierte Frau Ammermann an der Julius – Maximilians – Universität in Würzburg. Im Rahmen ihres Referendariats im OLG – Bezirk Hamm, war Frau Ammermann für eine Kanzlei im Bereich des Arbeitsrechts sowie beim Arbeitgeberverband tätig.

Frau Ammermann vertritt und berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Einen Schwerpunkt setzt sie im Individualarbeits- und dort speziell im Kündigungsrecht.

 

Zum Nachlesen
Fachartikel von Mirja Ammermann
Die Verdachtskündigung – Kündigen ohne die begangene Pflichtverletzung zu beweisen

Die sogenannte Verdachtskündigung wurde vom Bundesarbeitsgericht schon im Jahr 1964 anerkannt und bis heute in ständiger Rechtsprechung bestätigt. So war der aus den Medien bekannte „Emmely-Fall“ eine Verdachtskündigung. Der Mitarbeiterin einer Supermarktkette wurde außerordentlich, hilfsweise ordentlich wegen des Verdachts des Diebstahls zweier Pfandbons, welche ein Kunde verloren hatte, gekündigt. Es wurde der Mitarbeiterin also nicht […]

Mehr erfahren >
Die Online-Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung

In diesem Artikel erfahren Sie die grundlegenden Aspekte der Online-Krankschreibung und welche Handlungsoptionen für Arbeitgeber bestehen.

Mehr erfahren >
Bundesweit
Standorte
Kanzlei Attendorn
Kontakt

Dr. Schreiner + Partner Rechtsanwälte Attendorn Partnerschaftsgesellschaft mbB
Am Wassertor 18
57439 Attendorn

Telefon: 0 27 22 – 63 54 0
Telefax: 0 27 22 – 63 54 29
E-Mail: ra.ammermann@rae-schreiner.de