Rechtsanwalt

Oliver Möller

Oliver Möller ist seit 2019 als Rechtsanwalt für die Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig und praktiziert an unserem Hamburger Standort.

Er absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg. Sein dem Studium anschließendes Referendariat durchlief er hierbei im Gerichtsbezirk des Landgerichts Marburg. Bereits zu diesem Zeitpunkt entschied sich Oliver Möller für eine arbeitsrechtliche Spezialisierung und war mithin für verschiedene Kanzleien im Arbeitsrecht tätig.

Oliver Möller vertritt und berät bundesweit Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts.

Schwerpunkte setzt er hierbei neben modernen Arbeitsformen und dem Gesundheitsmanagement insbesondere auf disziplinarische Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, sowie auf kautelarjuristische Tätigkeiten. So begleitet er Unternehmen bei der Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Vertragsdokumenten wie Arbeitsverträgen, Zielvereinbarungen, BEM-Unterlagen, Änderungs- oder Aufhebungsverträgen und insbesondere Dienst- und Betriebsvereinbarungen.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Oliver Möller zugleich für die Schreiner Praxis-Seminare eine Referententätigkeit aus. In jährlich ca. 40 arbeitsrechtlichen Seminaren schult er äußerst praxisnah Geschäftsführer, Personalleiter und HR-Verantwortliche.

Zum Nachlesen
Fachartikel von Oliver Möller
Personalgespräch – Wann kann der Arbeitgeber die Teilnahme des Betriebsrats versagen?

Als Arbeitnehmerinteressenvertretung fordern Betriebsräte oftmals kategorisch und undifferenziert die Teilnahme an Einstellungs- oder Personalgesprächen. In vielen Unternehmen bestehen sodann erhebliche Unsicherheiten, ob arbeitgeberseitig dieser Forderung entsprochen werden muss.  Wichtig hierbei ist, dass die Hinzuziehung eines Betriebsratsmitgliedes zunächst einmal eines diesbezüglich geäußerten Wunsches des betroffenen Arbeitnehmers bedarf. Zugleich hat der Arbeitnehmer auch keinen generellen Anspruch darauf […]

Mehr erfahren >
Workation: wenn das Home-Office ins Ausland verlagert wird

Im Rahmen der modernen, digitalisierten Arbeitswelt sind die Beschäftigten hinsichtlich der Wahl ihres Arbeitsortes sukzessive autark. Immer mehr Unternehmen kommen dabei auch dem Wunsch der Mitarbeiter nach, partiell in einem Urlaubsdomizil zu arbeiten. Arbeiten, wo eben andere Urlaub machen: Workation. Eine Verschmelzung von „work“ (Arbeit) und „vacation“ (Urlaub). Um die Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt zu […]

Mehr erfahren >
Homeoffice-Pflicht endet am 19. März 2022 – haben Arbeitnehmer nun dennoch einen Anspruch?

Im Zuge der Pandemie mussten viele Unternehmen kurzfristig Ihre Mitarbeiter ins Homeoffice schicken. Doch haben Arbeitnehmer nun nach Ende der Pflicht zum Angebot einer Home-Office Tätigkeit einen Anspruch auf Fortführung ihrer Arbeit aus dem Home-Office erworben?

Mehr erfahren >
Bundesweit
Standorte
Kanzlei Hamburg
Kontakt

Dr. Schreiner + Partner Rechtsanwälte Hamburg PartG mbB
Schillerstr. 44 A
22767 Hamburg

Telefon: 0 40 – 386 18 65 - 0
Telefax: 0 40 – 386 18 65 - 55
E-Mail: ra.moeller@rae-schreiner.de