Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Volker Flach

Herr Flach ist als Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Sozietät Dr. Schreiner + Partner tätig.

Seit 2010 ist Herr Flach Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bereits im Rahmen seines Studiums an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster setzte er seinen Schwerpunkt im Bereich Arbeitsrecht. Nach seiner Rechtsanwaltszulassung im Jahr 2004 arbeitete er in verschiedenen Kanzleien und leitete zuletzt für ca. 12,5 Jahre das arbeitsrechtliche Dezernat einer Hamburger Kanzlei.

Im Rahmen seiner täglichen Praxis berät und vertritt Herr Flach Unternehmen in allen Fragestellungen des individual- und des kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte setzt er im Hinblick auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung und Befristung sowie im Bereich der Mitbestimmung des Betriebsrates.

Zum Nachlesen
Fachartikel von Volker Flach
Befristung mit Sachgrund 

Will ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis nur befristet abschließen, sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in § 14 zwei verschiedene Möglichkeiten vor, unter denen eine Befristung zulässig ist:  -Befristung mit Sachgrund § 14 I   -Befristung ohne Sachgrund § 14 II  Nachfolgend soll die Befristung mit Sachgrund gem. § 14 Abs. 1 TzBfG unter Würdigung einer Entscheidung […]

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Einrichtungs­bezogene Impfpflicht und Beschäftigung

Das Arbeitsgericht Köln hatte die Frage zu entscheiden, ob einen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpfte und aus diesem Grund freigestellte Pflegekraft einen Anspruch auf Beschäftigung und Zahlung von Annahmeverzugslohn hat.

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Zur (Un-)Wirksamkeit von „pauschalen Verfallklauseln“ im Arbeitsvertrag

Das BAG hat mit Urteil vom 09.03.2021- 9 AZR 323/20 seine Rechtsprechung zu pauschalen Verfallklauseln geändert. Was hier zukünftig für Arbeitgeber zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Betriebsbußen

Zuweilen wird bei Arbeitgebern der Wunsch nach einer „Bestrafung“ pflichtwidrig handelnder Arbeitnehmer laut. Hierbei denken Arbeitgeber aber nicht immer an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Einführung von Vertragsstrafen kann zwar eine Lösung sein, hilft allerdings bei bestehenden Vertragsverhältnissen nicht und kann folglich zu einer Zweiklassengesellschaft im Betrieb führen. In dem folgenden Beitrag soll daher das […]

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