21. Mai 2021
Betriebsverfassungsrecht
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Betriebsräte­modernisierungs­gesetz

Am 31. März 2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf zu einem „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ beschlossen. Das Gesetz steht nunmehr kurz vor seiner Veröffentlichung.

Im Wesentlichen soll es zu einer Vereinfachung von Betriebsratswahlen führen, einen erhöhten Kündigungsschutz etablieren, sowie die Mitbestimmung bei mobiler Arbeit und Bildungsmaßnahmen verstärken. Ebenso sind erweiterte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Einsatz künstlicher Intelligenz geplant. Hier finden Sie eine Präsentation mit den wesentlichen geplanten Änderungen.

 

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