Ein Sozialplan soll wirtschaftliche Nachteile von Arbeitnehmern ausgleichen und wird zumeist im Rahmen von Betriebsänderungen vereinbart.
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Das ABC des Arbeitsrechts
Das Bundesarbeitsgericht stellt Betriebsräte mit seinem Beschluss vom 24. April 2024 – 7 ABR 26/23 – vor eine unlösbare Aufgabe. Gemäß § 9 BetrVG steigt die Anzahl der Betriebsratsmitglieder mit der Anzahl der Arbeitnehmer, die vom Betriebsrat vertreten werden müssen. So besteht der Betriebsrat z.B. in Betrieben mit über 1000 Arbeitnehmern aus immerhin 15 Betriebsratsmitgliedern, […]
Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss von 13.12.2023 (1 ABR 28/22) In konkreten Fall hatte die Arbeitgeberin den Bewerbungsprozess um eine ausgeschriebene Stelle digital mithilfe einer Recruiting-Software durchgeführt und dem Betriebsrat im Rahmen des Zustimmungsantrags gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG Zugriff auf dieses System und die dort hinterlegten Angaben der Bewerber gewährt. Der […]
Ob mittelständisches Familienunternehmen oder Startup, viele Unternehmen haben keinen Betriebsrat und möchten an diesem Zustand auch nichts ändern. Urplötzlich flattert dann ein Schreiben der Gewerkschaft ins Haus, mit der Aufforderung, eine Einladung zur Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes auszuhängen, und zwar mit kurzer Frist. Dieses Schreiben trifft die Geschäftsführung meist völlig unerwartet. Was ist zu […]
Nach jahrelangen Debatten ist nunmehr zum 1. April dieses Jahres das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Hiernach dürfen Erwachsene Cannabis in einem beschränkten Umfang anbauen und konsumieren. Weiterhin regelt das Gesetz den Besitz und die Besitzmengen von Cannabis. Auch andere Regelungen im Hinblick u. a. auf den Straßenverkehr wurden in diesem Gesetz verankert. Nunmehr stellen sich […]
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht erst, wenn die 6-monatige Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG abgelaufen ist. In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses muss daher die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sein. Es muss weder ein verhaltensbedingter noch ein personenbedingter oder betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegen. Es muss […]
Über den Einsatz Künstlicher Intelligenz und die diesbezüglichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates hatte das Arbeitsgericht Hamburg (Beschluss vom 16.01.2024, 24 BVGa 1/24) im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zu entscheiden. Konkret ging es darum, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ohne Zustimmung des Betriebsrats die Nutzung von KI-Systemen (ChatGPT) erlaubt hatte. Die Programme sollten jedoch nicht auf Firmensystemen […]
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Beschluss vom 04.05.2023 (AZ 5 P 16.21, NZA 2024, 74) in Bezug auf den Umfang der Mitbestimmungsrechte eines Personalrats beim Einsatz von IT der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsverfassungsrecht widersprochen. Das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesarbeitsgericht waren und sind sich noch immer darin einig, dass die Mitbestimmung im Rahmen des […]
Bundesarbeitsgericht bestätigt Instanzrechtsprechung Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG haben Betriebsräte einen Anspruch darauf, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlichen Schulungen auf Kosten des Arbeitgebers zu besuchen. Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten zählen bei auswärtigen Präsenzseminaren auch die Kosten für Verpflegung und Übernachtung. Grundsätzlich steht dem Betriebsrat auch ein Auswahlermessen in Bezug […]
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 17.10.2023 -1 ABR 24/22) betrifft ein vom Arbeitgeber ausgesprochenes Handyverbot während der Arbeitszeit zumindest überwiegend die nicht mitbestimmungspflichtige Steuerung des Arbeitsverhaltens und ist deshalb nicht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Nach dieser Vorschrift unterliegt lediglich die Gestaltung des kollektiven Miteinanders oder die Gewährleistung und Aufrechterhaltung […]
Gemäß 23 Abs. 1 BetrVG kann ein Betriebsrat aufgelöst werden, wenn er grob gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt. Diesbezüglich kommt entweder ein einmaliger objektiv erheblicher und offensichtlich schwerwiegender Verstoß als Auflösungsgrund in Betracht, aber auch mehrmalige unterschiedliche Verstöße, die den Schluss darauf zulassen, dass der Betriebsrat seine Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit grundsätzlich missachtet. Über einen […]
Nach den neuesten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Betriebsratsvergütung, insbesondere zur Strafbarkeit von Managern wegen Untreue bei Gewährung einer zu hohen Vergütung, hat eine Expertenkommission im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der nun als Gesetzesentwurf vorgelegt wurde und kurzfristig umgesetzt werden soll. Nach dem zur Zeit geltenden § 37 Abs. 4 […]
Oftmals treten im Laufe eines Wahlverfahrens erhebliche Streitigkeiten auf. Grund dieser Streitigkeiten sind oftmals massive Eingriffe in das Wahlverfahren vor allem durch den Wahlvorstand. Problemstellung Gemäß § 19 Abs. 1 BetrVG kann eine abgeschlossene Betriebsratswahl durchaus angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist. Von […]
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Ein Sozialplan soll wirtschaftliche Nachteile von Arbeitnehmern ausgleichen und wird zumeist im Rahmen von Betriebsänderungen vereinbart.
Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge von geplanten Betriebsänderungen entstehen. Ein Sozialplan kommt auch zustande, wenn der Spruch der Einigungsstelle den Sozialplan ersetzt .
Der Inhalt eines Sozialplans richtet sich an die ihm zugrunde liegende Betriebsänderung. So regelt er beispielsweise bei einer Stilllegung insbesondere Abfindungsansprüche für die aufgrund dieser Stilllegung entlassenen Arbeitnehmer. Wird der Betrieb in eine andere Stadt verlegt, so enthält er Regelungen insbesondere zu Umzugsbeihilfen und Fahrtkostenerstattungen. Bei Änderungen der Arbeitsmethoden und/oder Fertigungsverfahren werden demgegenüber oftmals Ausgleichszahlungen für diejenigen Arbeitnehmer geregelt, die infolge geänderter Arbeitsinhalte eine geringer qualifizierte und daher schlechter bezahlte Arbeit ausüben müssen .
Ein Sozialplan kann verschiedene Aspekte regeln, um die wirtschaftlichen Nachteile für Arbeitnehmer infolge von geplanten Betriebsänderungen auszugleichen oder zu mildern. Hier sind einige Beispiele für Regelungsinhalte eines Sozialplans:
Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Nach der Legaldefinition des § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG ist ein Sozialplan eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge von geplanten Betriebsänderungen entstehen.
Wenn es keinen Betriebsrat gibt, mit dem ein Sozialplan vereinbart werden kann, gibt es auch keinen Sozialplan. Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.
Wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht auf einen Sozialplan einigen können, entscheidet eine Einigungsstelle (§ 112 Abs. 4 BetrVG). Im Gegensatz zum Interessenausgleich kann der Sozialplan also grundsätzlich erzwungen werden. Die Einigungsstelle kann entsprechend durch einen „Spruch“, auch gegen den Willen des Arbeitgebers und des Betriebsrats, den Sozialplan festlegen.
Eine Turboprämie wird Arbeitnehmern häufig vom Arbeitgeber angeboten, damit er hierdurch bewegt wird, einen Abwicklungsvertrag zu unterschreiben. Im Abwicklungsvertrag ist eine Abfindung in bestimmter Höhe festgeschrieben. Hier kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine zusätzliche Abfindung anbieten, wenn der Arbeitnehmer binnen vorgegebener Frist den Abwicklungsvertrag unterzeichnet. Wird die Frist versäumt, so besteht kein Anspruch mehr auf die Turboprämie.
Die Höhe der Turboprämie variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Häufig wir die Abfindung durch die Anzahl der freiwerdenden Gehälter teilweise oder vollständig erhöht.
Ein Sozialplan wird in der Regel für alle Arbeitnehmer ausgehandelt, die von den Änderungen im Betrieb betroffen sind und denen dadurch Nachteile entstehen. Teilweise werden leitende Angestellte vom Soziaplan nicht erfasst, ebenso wie Mitarbeiter, die einen zumutbaren anderen Arbeitsplatz ablehnen. Des Weiteren werden teils besondere Regelungen für Mitarbeiter geschlossen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen.
Es gibt keine allgemeingültige mathematische Formel für die Berechnung des finanziellen Volumens eines Sozialplans. Die Berechnung des Sozialplanvolumens hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Größe des Unternehmens, der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter und den spezifischen Regelungen des Sozialplans. Die Einigungsstelle muss bei ihrem Spruch die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer und die wirtschaftliche Vertretbarkeit für das Unternehmen beachten. Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung des Sozialplanvolumens, wie z.B. das Punkte-Modell. Die genaue Berechnung hängt von den individuellen Umständen ab.
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