Ein Sozialplan soll wirtschaftliche Nachteile von Arbeitnehmern ausgleichen und wird zumeist im Rahmen von Betriebsänderungen vereinbart.
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Das ABC des Arbeitsrechts

BAG vom 28.1.2026 – 7 ABR 26/24 Die Digitalisierung verwischt klassische Betriebsgrenzen – besonders bei Essenslieferdiensten, deren Fahrerinnen und Fahrer häufig ohne örtliche Führung arbeiten und stattdessen per App gesteuert werden. Genau dazu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun entschieden. Im zugrunde liegenden Fall betrieb ein Lieferdienst eine Zentrale in Berlin sowie „Hubs“ in größeren Städten. […]

In der Zeit vom 01.03.2026 bis zum 31.05.2026 finden die turnusgemäßen Betriebsratswahlen statt. Mit diesem Beitrag sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen der schriftlichen Stimmabgabe (Briefwahl) sowie die hierzu jüngst ergangenen Gerichtsentscheidungen dargestellt werden. I. Die Briefwahl ist im Betriebsverfassungsgesetz nicht näher geregelt. In § 14 Abs. 4 BetrVG wird die schriftliche Stimmabgabe nur vorausgesetzt. Sie ist […]

Betriebsratsmitglieder dürfen wegen ihres Ehrenamts weder benachteiligt noch begünstigt werden – so verlangt es § 78 BetrVG. In der Praxis war das zuletzt besonders heikel: Viele Unternehmen hatten freigestellte Betriebsräte aus Vorsicht oder Kulanz überdurchschnittlich bezahlt. Spätestens seit dem BGH-Urteil 2023 zur möglichen Strafbarkeit überhöhter Zahlungen (Untreue) wurden Vergütungen teils nachträglich gekürzt. Zugleich stellte der […]

Während in der Corona-Pandemie großzügige Betriebsvereinbarungen mit mehreren Tagen mobiler Arbeit pro Woche üblich waren, wollen viele Arbeitgeber heute den Umfang reduzieren, um Zusammenhalt und Kommunikation im Betrieb zu fördern. Strittig ist nun, ob das Zeitkontingent für mobile Arbeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist und ob eine Betriebsvereinbarung ohne Nachwirkung […]

Nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben – nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber – einen Sachverständigen hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Die Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat setzt voraus, dass dieser dem Betriebsrat fehlende Kenntnisse vermitteln soll, die der Betriebsrat zur […]

BAG v. 22.05.2025 Az: 7 ABR 28/24 Gemäß § 7 BetrVG sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, für den Betriebsrat wahlberechtigt, sofern Sie dem Betrieb angehören. Es stellt sich die Frage, welchem Betrieb Führungskräfte, die in einer Matrixstruktur, d. h. in mehreren Betrieben als Führungskraft des Unternehmens eingesetzt sind, im […]

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. März 2025 – 7 AZR 46/24 Gem. § 37 Abs.4 BetrVG haben Mitglieder des Betriebsrats Anspruch auf Erhöhung ihres Arbeitsentgelts in dem Umfang, in dem das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung steig. Für das Vorliegen der Voraussetzungen dieses Anspruchs ist grundsätzlich das Betriebsratsmitglied darlegungs- und beweisbelastet. Korrigiert der Arbeitgeber eine […]

Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anpassung der Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds Freigestellte Betriebsräte arbeiten nicht BAG 26.11.2024 – 1 ABR 12/23 Wird ein Mitarbeiter im Rahmen einer Entgeltordnung Ein- oder Umgruppiert, löst dieses ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 abs. 1 BetrVG aus. Soweit klar. Aber macht es einen Unterschied, wenn sich die […]

Das Bundesarbeitsgericht (z.B. Beschluss vom 10.12.2013 – 1 ABR 39/12) unterscheidet bei der Mitbestimmung des Betriebsrates in Bezug auf die Einstellung oder Kürzung von Entgeltbestandteilen gemäß § 87 Abs. 1 Ziffer 10 BetrVG zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Arbeitgebern. Beim tarifgebundenen Arbeitgeber Der tarifgebundene Arbeitgeber zahlt nach Auffassung des BAG nur die übertariflichen Entgeltbestandteile betriebsverfassungsrechtlich […]

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Betriebsratsmitglieder eine Betriebsratstätigkeit, welche innerhalb des durch den Arbeitgeber gewährten Erholungsurlaubes oder in Freiwochen vorgenommen wurde, in das Arbeitszeiterfassungssystem als Arbeitszeit (Überstunden) eintragen und dann für die Zeit dieser Betriebsratstätigkeit einen Freizeitausgleich oder eine Vergütung verlangen. Häufig herrscht bei den Arbeitgebern Unklarheit darüber, ob sie dem […]

Das Bundesarbeitsgericht stellt Betriebsräte mit seinem Beschluss vom 24. April 2024 – 7 ABR 26/23 – vor eine unlösbare Aufgabe. Gemäß § 9 BetrVG steigt die Anzahl der Betriebsratsmitglieder mit der Anzahl der Arbeitnehmer, die vom Betriebsrat vertreten werden müssen. So besteht der Betriebsrat z.B. in Betrieben mit über 1000 Arbeitnehmern aus immerhin 15 Betriebsratsmitgliedern, […]

Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss von 13.12.2023 (1 ABR 28/22) In konkreten Fall hatte die Arbeitgeberin den Bewerbungsprozess um eine ausgeschriebene Stelle digital mithilfe einer Recruiting-Software durchgeführt und dem Betriebsrat im Rahmen des Zustimmungsantrags gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG Zugriff auf dieses System und die dort hinterlegten Angaben der Bewerber gewährt. Der […]
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Ein Sozialplan soll wirtschaftliche Nachteile von Arbeitnehmern ausgleichen und wird zumeist im Rahmen von Betriebsänderungen vereinbart.
Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge von geplanten Betriebsänderungen entstehen. Ein Sozialplan kommt auch zustande, wenn der Spruch der Einigungsstelle den Sozialplan ersetzt .
Der Inhalt eines Sozialplans richtet sich an die ihm zugrunde liegende Betriebsänderung. So regelt er beispielsweise bei einer Stilllegung insbesondere Abfindungsansprüche für die aufgrund dieser Stilllegung entlassenen Arbeitnehmer. Wird der Betrieb in eine andere Stadt verlegt, so enthält er Regelungen insbesondere zu Umzugsbeihilfen und Fahrtkostenerstattungen. Bei Änderungen der Arbeitsmethoden und/oder Fertigungsverfahren werden demgegenüber oftmals Ausgleichszahlungen für diejenigen Arbeitnehmer geregelt, die infolge geänderter Arbeitsinhalte eine geringer qualifizierte und daher schlechter bezahlte Arbeit ausüben müssen .
Ein Sozialplan kann verschiedene Aspekte regeln, um die wirtschaftlichen Nachteile für Arbeitnehmer infolge von geplanten Betriebsänderungen auszugleichen oder zu mildern. Hier sind einige Beispiele für Regelungsinhalte eines Sozialplans:
Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Nach der Legaldefinition des § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG ist ein Sozialplan eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge von geplanten Betriebsänderungen entstehen.
Wenn es keinen Betriebsrat gibt, mit dem ein Sozialplan vereinbart werden kann, gibt es auch keinen Sozialplan. Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.
Wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht auf einen Sozialplan einigen können, entscheidet eine Einigungsstelle (§ 112 Abs. 4 BetrVG). Im Gegensatz zum Interessenausgleich kann der Sozialplan also grundsätzlich erzwungen werden. Die Einigungsstelle kann entsprechend durch einen „Spruch“, auch gegen den Willen des Arbeitgebers und des Betriebsrats, den Sozialplan festlegen.
Eine Turboprämie wird Arbeitnehmern häufig vom Arbeitgeber angeboten, damit er hierdurch bewegt wird, einen Abwicklungsvertrag zu unterschreiben. Im Abwicklungsvertrag ist eine Abfindung in bestimmter Höhe festgeschrieben. Hier kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine zusätzliche Abfindung anbieten, wenn der Arbeitnehmer binnen vorgegebener Frist den Abwicklungsvertrag unterzeichnet. Wird die Frist versäumt, so besteht kein Anspruch mehr auf die Turboprämie.
Die Höhe der Turboprämie variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Häufig wir die Abfindung durch die Anzahl der freiwerdenden Gehälter teilweise oder vollständig erhöht.
Ein Sozialplan wird in der Regel für alle Arbeitnehmer ausgehandelt, die von den Änderungen im Betrieb betroffen sind und denen dadurch Nachteile entstehen. Teilweise werden leitende Angestellte vom Soziaplan nicht erfasst, ebenso wie Mitarbeiter, die einen zumutbaren anderen Arbeitsplatz ablehnen. Des Weiteren werden teils besondere Regelungen für Mitarbeiter geschlossen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen.
Es gibt keine allgemeingültige mathematische Formel für die Berechnung des finanziellen Volumens eines Sozialplans. Die Berechnung des Sozialplanvolumens hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Größe des Unternehmens, der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter und den spezifischen Regelungen des Sozialplans. Die Einigungsstelle muss bei ihrem Spruch die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer und die wirtschaftliche Vertretbarkeit für das Unternehmen beachten. Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung des Sozialplanvolumens, wie z.B. das Punkte-Modell. Die genaue Berechnung hängt von den individuellen Umständen ab.
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