Arbeitsrechtslexikon

Das ABC des Arbeitsrechts

Verwandte Blogartikel
Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Betriebsratsvergütung

Nach den neuesten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Betriebsratsvergütung, insbesondere zur Strafbarkeit von Managern wegen Untreue bei Gewährung einer zu hohen Vergütung, hat eine Expertenkommission im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der nun als Gesetzesentwurf vorgelegt wurde und kurzfristig umgesetzt werden soll. Nach dem zur Zeit geltenden § 37 Abs. 4 […]

Mehr erfahren >
Der Abbruch einer Betriebsratswahl

Oftmals treten im Laufe eines Wahlverfahrens erhebliche Streitigkeiten auf. Grund dieser Streitigkeiten sind oftmals massive Eingriffe in das Wahlverfahren vor allem durch den Wahlvorstand.    Problemstellung Gemäß § 19 Abs. 1 BetrVG kann eine abgeschlossene Betriebsratswahl durchaus angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist.  Von […]

Mehr erfahren >
„Gegnerische“ Rechtsanwaltskosten in einem Beschlussverfahren

Eine interessante und überaus positive Entscheidung konnten wir kürzlich vor dem Landesarbeitsgericht München erstreiten (LAG München, Beschluss vom 05.05.2023, Az. 7 TaBV 12/22).  Das Landesarbeitsgericht hatte Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Erstattungspflicht von Rechtsanwaltskosten durch den Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zu klären. Auch wenn in diesem Verfahren nicht der Betriebsrat dem Arbeitgeber […]

Mehr erfahren >
Personalgespräch – Wann kann der Arbeitgeber die Teilnahme des Betriebsrats versagen?

Als Arbeitnehmerinteressenvertretung fordern Betriebsräte oftmals kategorisch und undifferenziert die Teilnahme an Einstellungs- oder Personalgesprächen. In vielen Unternehmen bestehen sodann erhebliche Unsicherheiten, ob arbeitgeberseitig dieser Forderung entsprochen werden muss.  Wichtig hierbei ist, dass die Hinzuziehung eines Betriebsratsmitgliedes zunächst einmal eines diesbezüglich geäußerten Wunsches des betroffenen Arbeitnehmers bedarf. Zugleich hat der Arbeitnehmer auch keinen generellen Anspruch darauf […]

Mehr erfahren >
Teilnahmerecht des Betriebsrats bei Mitarbeitergesprächen

Ein Betriebsrat hat die Aufgabe, die Arbeitnehmerinteressen im Betrieb gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Betriebsräte auch an Mitarbeitergesprächen zu beteiligen sind.   Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds ist selbstverständlich unproblematisch, wenn sich alle Beteiligten einig sind. Falls jedoch keine Einigkeit besteht, ist die Frage, wann ein Teilnahmerecht aufseiten des […]

Mehr erfahren >
Zur Spruchfähigkeit von Regelungen zur einseitigen Änderung der regelmäßigen Arbeitszeit durch den Arbeitgeber

In Betriebsvereinbarungen, die die Verteilung der Arbeitszeit z.B. im Rahmen von Schichtmodellen festlegen, finden sich häufig Regelungen, nach denen die grundsätzlich vereinbarte Verteilung der Arbeitszeit bei entsprechendem Bedarf einseitig durch den Arbeitgeber verändert werden kann, etwa durch Verlängerung oder Verkürzung von Schichtzeiten oder durch die Anordnung zusätzlicher Schichten etwa am Samstag. Darüber hinaus finden sich […]

Mehr erfahren >
Der Umgang mit einer verweigerten Zustimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen

Der Betriebsrat muss bei sog. personellen Einzelmaßnahmen angehört werden und diesen zustimmen. In der Praxis kommt es hier regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Im Folgenden soll es darum gehen, wie Arbeitgeber mit einer verweigerten Zustimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen umgehen können. Was sind personelle Einzelmaßnahmen? Zu den mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten i.S.d. […]

Mehr erfahren >
Massen­entlassung und Re­strukturierung

Nach der Übernahme von Twitter durch Elon Musk, hat dieser unmittelbar angekündigt, die Hälfte der Belegschaft zu kündigen. Das US-amerikanische Arbeitsrecht ist jedoch deutlich liberaler als das deutsche Arbeitsrecht. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen lohnt sich ein Blick auf die deutschen Regelungen zu Restrukturierungen und Massenentlassungen. 

Mehr erfahren >
Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer personellen Maßnahme?

Zunehmend treten auch bei personellen Maßnahmen Unterlassungsklagen des Betriebsrats auf. Dieser Artikel beleuchtet diese Thematik und gibt Unternehmen die notwendigen Informationen an die Hand, um mit derartigen Situationen umzugehen.

Mehr erfahren >
Microsoft 365 – Mit­bestimmung des Gesamt­betriebsrats

Microsoft 365 erhält in vielen Unternehmen Einzug. Vor der Einführung dieses Abodienstes sollten sich Unternehmer nicht nur Gedanken über Kosten und Nutzen, sondern auch über eine Beteiligung des Betriebsrats machen.

Mehr erfahren >
Falsche Rechts­beratung durch den Betriebsrat

Sofern sich ein Arbeitnehmer nach Erhalt einer arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigung an den Betriebsrat wendet, von diesem Rechtsrat eingeholt und aufgrund einer Falschberatung durch den Betriebsratsvorsitzenden die gesetzlich festgesetzte 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage versäumt, kann die Klage nicht mehr nachträglich zugelassen werden.

Mehr erfahren >
Kosten für Betriebsrats­schulungen

Das Betriebsverfassungsrecht kennt zwei Schulungsarten – erforderliche Schulungen gemäß § 36 Abs. 6 BetrVG und anerkannte Schulungen gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG. Bei den erforderlichen Schulungen muss der Arbeitgeber alle Kosten für die Freistellung der teilnehmenden Betriebsratsmitglieder und die Schulung selbst im erforderlichen Umfang zahlen, während er bei anerkannten Schulung nur die Kosten der […]

Mehr erfahren >
Stets up-to-date.

Sie möchten arbeitsrechtlich stets auf dem neuesten Stand bleiben? Dann abonnieren Sie unseren kostenfreien Newsletter und seien Sie Ihrem Gegenüber stets einen Schritt voraus.

Begriff

Sozialplan

Ein Sozialplan soll wirtschaftliche Nachteile von Arbeitnehmern ausgleichen und wird zumeist im Rahmen von Betriebsänderungen vereinbart.

Sozialplan

Was ist ein Sozialplan?

Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge von geplanten Betriebsänderungen entstehen. Ein Sozialplan kommt auch zustande, wenn der Spruch der Einigungsstelle den Sozialplan ersetzt .

Der Inhalt eines Sozialplans richtet sich an die ihm zugrunde liegende Betriebsänderung. So regelt er beispielsweise bei einer Stilllegung insbesondere Abfindungsansprüche für die aufgrund dieser Stilllegung entlassenen Arbeitnehmer. Wird der Betrieb in eine andere Stadt verlegt, so enthält er Regelungen insbesondere zu Umzugsbeihilfen und Fahrtkostenerstattungen. Bei Änderungen der Arbeitsmethoden und/oder Fertigungsverfahren werden demgegenüber oftmals Ausgleichszahlungen für diejenigen Arbeitnehmer geregelt, die infolge geänderter Arbeitsinhalte eine geringer qualifizierte und daher schlechter bezahlte Arbeit ausüben müssen .

 

Welche Aspekte werden in einem Sozialplan vereinbart und festgelegt?

Ein Sozialplan kann verschiedene Aspekte regeln, um die wirtschaftlichen Nachteile für Arbeitnehmer infolge von geplanten Betriebsänderungen auszugleichen oder zu mildern. Hier sind einige Beispiele für Regelungsinhalte eines Sozialplans:

  • Abfindungsansprüche für entlassene Arbeitnehmer
  • Umzugsbeihilfen und Fahrtkostenerstattungen bei Betriebsverlegungen
  • Ausgleichszahlungen für Arbeitnehmer, die infolge geänderter Arbeitsinhalte eine geringer qualifizierte und daher schlechter bezahlte Arbeit ausüben müssen
  • Regelungen zu Löhnen bzw. Gehältern, Arbeitszeiten oder Kündigungsschutzbestimmungen
  • Regelungen zur Aufstockung des Arbeitslosengeldes oder zu Härtefallklauseln für Schwerbehinderte, Arbeitnehmer mit Kindern
  • Die Errichtung von Transfergesellschaften

 

Wer vereinbart einen Sozialplan?

Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Nach der Legaldefinition des § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG ist ein Sozialplan eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge von geplanten Betriebsänderungen entstehen.

 

Was passiert wenn eine Betriebsänderung stattfindet, es aber keinen Betriebsrat gibt, mit dem ein Sozialplan vereinbart werden kann?

Wenn es keinen Betriebsrat gibt, mit dem ein Sozialplan vereinbart werden kann, gibt es auch keinen Sozialplan. Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.


Passend zum Thema
Betriebsbedingte Kündigung Personalabbau rechtswirksam umsetzen
  • 2 anstehende Termine
  • Tore Raulfs

Was geschieht, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht auf einen Sozialplan einigen können?

Wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht auf einen Sozialplan einigen können, entscheidet eine Einigungsstelle (§ 112 Abs. 4 BetrVG). Im Gegensatz zum Interessenausgleich kann der Sozialplan also grundsätzlich erzwungen werden. Die Einigungsstelle kann entsprechend durch einen „Spruch“, auch gegen den Willen des Arbeitgebers und des Betriebsrats, den Sozialplan festlegen.

 

Was sind Turboprämien?

Eine Turboprämie wird Arbeitnehmern häufig vom Arbeitgeber angeboten, damit er hierdurch bewegt wird, einen Abwicklungsvertrag zu unterschreiben. Im Abwicklungsvertrag ist eine Abfindung in bestimmter Höhe festgeschrieben. Hier kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine zusätzliche Abfindung anbieten, wenn der Arbeitnehmer binnen vorgegebener Frist den Abwicklungsvertrag unterzeichnet. Wird die Frist versäumt, so besteht kein Anspruch mehr auf die Turboprämie.

Die Höhe der Turboprämie variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Häufig wir die Abfindung durch die Anzahl der freiwerdenden Gehälter teilweise oder vollständig erhöht.

 

Können Mitarbeiter von Ansprüchen aus dem Sozialplan ausgeschlossen werden?

Ein Sozialplan wird in der Regel für alle Arbeitnehmer ausgehandelt, die von den Änderungen im Betrieb betroffen sind und denen dadurch Nachteile entstehen. Teilweise werden leitende Angestellte vom Soziaplan nicht erfasst, ebenso wie Mitarbeiter, die einen zumutbaren anderen Arbeitsplatz ablehnen. Des Weiteren werden teils besondere Regelungen für Mitarbeiter geschlossen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen.

 

Wie berechnet man das finanzielle Volumen eines Sozialplans?

Es gibt keine allgemeingültige mathematische Formel für die Berechnung des finanziellen Volumens eines Sozialplans. Die Berechnung des Sozialplanvolumens hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Größe des Unternehmens, der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter und den spezifischen Regelungen des Sozialplans. Die Einigungsstelle muss bei ihrem Spruch die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer und die wirtschaftliche Vertretbarkeit für das Unternehmen beachten. Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung des Sozialplanvolumens, wie z.B. das Punkte-Modell. Die genaue Berechnung hängt von den individuellen Umständen ab.