Ein Interessenausgleich wird auch als das „Drehbuch“ bezeichnet, welches im Rahmen einer Betriebsänderung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart wird.
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Das ABC des Arbeitsrechts

BAG vom 28.1.2026 – 7 ABR 26/24 Die Digitalisierung verwischt klassische Betriebsgrenzen – besonders bei Essenslieferdiensten, deren Fahrerinnen und Fahrer häufig ohne örtliche Führung arbeiten und stattdessen per App gesteuert werden. Genau dazu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun entschieden. Im zugrunde liegenden Fall betrieb ein Lieferdienst eine Zentrale in Berlin sowie „Hubs“ in größeren Städten. […]

In der Zeit vom 01.03.2026 bis zum 31.05.2026 finden die turnusgemäßen Betriebsratswahlen statt. Mit diesem Beitrag sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen der schriftlichen Stimmabgabe (Briefwahl) sowie die hierzu jüngst ergangenen Gerichtsentscheidungen dargestellt werden. I. Die Briefwahl ist im Betriebsverfassungsgesetz nicht näher geregelt. In § 14 Abs. 4 BetrVG wird die schriftliche Stimmabgabe nur vorausgesetzt. Sie ist […]

Betriebsratsmitglieder dürfen wegen ihres Ehrenamts weder benachteiligt noch begünstigt werden – so verlangt es § 78 BetrVG. In der Praxis war das zuletzt besonders heikel: Viele Unternehmen hatten freigestellte Betriebsräte aus Vorsicht oder Kulanz überdurchschnittlich bezahlt. Spätestens seit dem BGH-Urteil 2023 zur möglichen Strafbarkeit überhöhter Zahlungen (Untreue) wurden Vergütungen teils nachträglich gekürzt. Zugleich stellte der […]

Während in der Corona-Pandemie großzügige Betriebsvereinbarungen mit mehreren Tagen mobiler Arbeit pro Woche üblich waren, wollen viele Arbeitgeber heute den Umfang reduzieren, um Zusammenhalt und Kommunikation im Betrieb zu fördern. Strittig ist nun, ob das Zeitkontingent für mobile Arbeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist und ob eine Betriebsvereinbarung ohne Nachwirkung […]

Nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann der Betriebsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben – nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber – einen Sachverständigen hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Die Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat setzt voraus, dass dieser dem Betriebsrat fehlende Kenntnisse vermitteln soll, die der Betriebsrat zur […]

BAG v. 22.05.2025 Az: 7 ABR 28/24 Gemäß § 7 BetrVG sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, für den Betriebsrat wahlberechtigt, sofern Sie dem Betrieb angehören. Es stellt sich die Frage, welchem Betrieb Führungskräfte, die in einer Matrixstruktur, d. h. in mehreren Betrieben als Führungskraft des Unternehmens eingesetzt sind, im […]

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. März 2025 – 7 AZR 46/24 Gem. § 37 Abs.4 BetrVG haben Mitglieder des Betriebsrats Anspruch auf Erhöhung ihres Arbeitsentgelts in dem Umfang, in dem das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung steig. Für das Vorliegen der Voraussetzungen dieses Anspruchs ist grundsätzlich das Betriebsratsmitglied darlegungs- und beweisbelastet. Korrigiert der Arbeitgeber eine […]

Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anpassung der Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds Freigestellte Betriebsräte arbeiten nicht BAG 26.11.2024 – 1 ABR 12/23 Wird ein Mitarbeiter im Rahmen einer Entgeltordnung Ein- oder Umgruppiert, löst dieses ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 abs. 1 BetrVG aus. Soweit klar. Aber macht es einen Unterschied, wenn sich die […]

Das Bundesarbeitsgericht (z.B. Beschluss vom 10.12.2013 – 1 ABR 39/12) unterscheidet bei der Mitbestimmung des Betriebsrates in Bezug auf die Einstellung oder Kürzung von Entgeltbestandteilen gemäß § 87 Abs. 1 Ziffer 10 BetrVG zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Arbeitgebern. Beim tarifgebundenen Arbeitgeber Der tarifgebundene Arbeitgeber zahlt nach Auffassung des BAG nur die übertariflichen Entgeltbestandteile betriebsverfassungsrechtlich […]

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Betriebsratsmitglieder eine Betriebsratstätigkeit, welche innerhalb des durch den Arbeitgeber gewährten Erholungsurlaubes oder in Freiwochen vorgenommen wurde, in das Arbeitszeiterfassungssystem als Arbeitszeit (Überstunden) eintragen und dann für die Zeit dieser Betriebsratstätigkeit einen Freizeitausgleich oder eine Vergütung verlangen. Häufig herrscht bei den Arbeitgebern Unklarheit darüber, ob sie dem […]

Das Bundesarbeitsgericht stellt Betriebsräte mit seinem Beschluss vom 24. April 2024 – 7 ABR 26/23 – vor eine unlösbare Aufgabe. Gemäß § 9 BetrVG steigt die Anzahl der Betriebsratsmitglieder mit der Anzahl der Arbeitnehmer, die vom Betriebsrat vertreten werden müssen. So besteht der Betriebsrat z.B. in Betrieben mit über 1000 Arbeitnehmern aus immerhin 15 Betriebsratsmitgliedern, […]

Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss von 13.12.2023 (1 ABR 28/22) In konkreten Fall hatte die Arbeitgeberin den Bewerbungsprozess um eine ausgeschriebene Stelle digital mithilfe einer Recruiting-Software durchgeführt und dem Betriebsrat im Rahmen des Zustimmungsantrags gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG Zugriff auf dieses System und die dort hinterlegten Angaben der Bewerber gewährt. Der […]
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Ein Interessenausgleich wird auch als das „Drehbuch“ bezeichnet, welches im Rahmen einer Betriebsänderung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart wird.
Ein Interessenausgleich ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über alle Fragen, die mit einer vom Arbeitgeber geplanten Betriebsänderung zusammenhängen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen definiert das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dieses Beteiligungsrecht gehört zur Gruppe der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§ 106 bis § 113 BetrVG). Grundsätzlich sollen Arbeitgeber und Betriebsrat bei einem Interessenausgleich zu einer Einigung bzw. einem Kompromiss darüber kommen, ob, wann und in welchem Umfang die Änderungen erfolgen sollen.
Wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat bei ihren Verhandlungen nicht auf einen Interessenausgleich einigen können, haben beide Parteien die Möglichkeit, die Einigungsstelle anzurufen (§ 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Die Einigungsstelle ist ein Instrument zur Konfliktregelung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. In den meisten Fällen, in denen das Gesetz es vorsieht, ersetzt der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Im Falle der Verhandlung eines Interessenausgleichs hat die Einigungsstelle jedoch keine Spruchkompetenz. Sollte zwischen den Parteien daher keine Einigung erzielt werden können, kann der Arbeitgeber in letzter Konsequenz selbst entscheiden, wie er die Betriebsänderung umsetzen möchte. Die Einigungsstelle kann keinen Spruch fällen.
Nein, ein Interessenausgleich ist nicht erzwingbar. Arbeitgeber und Betriebsrat können den jeweils anderen nicht zum Abschluss eines Interessenausgleichs zwingen. Wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat bei ihren Verhandlungen nicht auf einen Interessenausgleich einigen können, haben aber beide die Möglichkeit, die Einigungsstelle anzurufen (§ 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Diese besitzt jedoch keine Spruchkompetenz. Sollten sich die Parteien daher auch vor der Einigungsstelle nicht einigen können, sind die Verhandlungen gescheitert und der Arbeitgeber darf die Betriebsänderung nach seinen Vorstellungen umsetzen.
Ein qualifiziertes Scheitern von Verhandlungen über einen Interessenausgleich bei einer Betriebsänderung bezieht sich auf die Situation, in der Arbeitgeber und Betriebsrat in der Einigungsstelle über einen Interessenausgleich für eine geplante Betriebsänderung verhandeln. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich jederzeit und gegen den Willen von Betriebsrat und Einigungsstellenvorsitzenden das Scheitern der Verhandlungen erklären, die Einigungsstelle zum Interessenausgleich dadurch beenden und mit der Umsetzung der Betriebsänderung beginnen.
Das Scheitern der Verhandlungen bestimmt sich grundsätzlich nach subjektiven Kriterien: Der Arbeitgeber entscheidet für sich, ob er noch eine Chance auf eine Einigung sieht oder eben nicht. Allerdings muss der Ausspruch einer einsetigen Erledigungserklärung nach Ansicht einiger Arbeits- und Landesarbeitsgerichte zumindest nachvollziehbar sein. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte der Betriebsrat die Betriebsänderung zumindest vorübergehend gerichtlich stoppen lassen. Darüber hinaus entsteht für Arbeitnehmer ggf. nach § 113 Abs. 3 BetrVG ein Nachteilsausgleichsanspruch.
Der Betriebsrat kann eine Betriebsänderung nicht direkt verhindern. Allerdings kann er einen Anspruch auf Unterlassung der Durchführung der Betriebsänderung beim Arbeitsgericht geltend machen, solange der Unternehmer den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß unterrichtet und sich mit ihm beraten hat. Zwar kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber im Zuge einer geplanten Betriebsänderung unumkehrbare Maßnahmen per Gerichtsentscheid verbieten lassen und dadurch verhindern, dass dieser vollendete Tatsachen schafft, bevor die Verhandlungen über einen Interessenausgleich überhaupt begonnen haben bzw. beendet sind.
Eine Namensliste im Rahmen eines Interessenausgleichs ist eine Liste, in der die Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Betriebsänderung entlassen werden sollen, namentlich benannt sind. Enthält der Interessenausgleich bei geplanten Entlassungen eine solche Liste, hat dies Folgen für einen eventuellen Kündigungsschutzprozess. Nach § 1 Abs. 5 KSchG führt das dazu, dass zum einen vermutet wird, dass ein betriebsbedingter Kündigungsgrund nach § 1 Abs. 2 KSchG vorliegt. Zum anderen wird die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG insgesamt bezüglich aller Stufen nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft.
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