Der Wahlvorstand ist für die Durchführung der Betriebsratswahl zuständig.
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Das ABC des Arbeitsrechts
Nach den neuesten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Betriebsratsvergütung, insbesondere zur Strafbarkeit von Managern wegen Untreue bei Gewährung einer zu hohen Vergütung, hat eine Expertenkommission im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der nun als Gesetzesentwurf vorgelegt wurde und kurzfristig umgesetzt werden soll. Nach dem zur Zeit geltenden § 37 Abs. 4 […]
Oftmals treten im Laufe eines Wahlverfahrens erhebliche Streitigkeiten auf. Grund dieser Streitigkeiten sind oftmals massive Eingriffe in das Wahlverfahren vor allem durch den Wahlvorstand. Problemstellung Gemäß § 19 Abs. 1 BetrVG kann eine abgeschlossene Betriebsratswahl durchaus angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist. Von […]
Eine interessante und überaus positive Entscheidung konnten wir kürzlich vor dem Landesarbeitsgericht München erstreiten (LAG München, Beschluss vom 05.05.2023, Az. 7 TaBV 12/22). Das Landesarbeitsgericht hatte Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Erstattungspflicht von Rechtsanwaltskosten durch den Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zu klären. Auch wenn in diesem Verfahren nicht der Betriebsrat dem Arbeitgeber […]
Als Arbeitnehmerinteressenvertretung fordern Betriebsräte oftmals kategorisch und undifferenziert die Teilnahme an Einstellungs- oder Personalgesprächen. In vielen Unternehmen bestehen sodann erhebliche Unsicherheiten, ob arbeitgeberseitig dieser Forderung entsprochen werden muss. Wichtig hierbei ist, dass die Hinzuziehung eines Betriebsratsmitgliedes zunächst einmal eines diesbezüglich geäußerten Wunsches des betroffenen Arbeitnehmers bedarf. Zugleich hat der Arbeitnehmer auch keinen generellen Anspruch darauf […]
Ein Betriebsrat hat die Aufgabe, die Arbeitnehmerinteressen im Betrieb gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Betriebsräte auch an Mitarbeitergesprächen zu beteiligen sind. Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds ist selbstverständlich unproblematisch, wenn sich alle Beteiligten einig sind. Falls jedoch keine Einigkeit besteht, ist die Frage, wann ein Teilnahmerecht aufseiten des […]
In Betriebsvereinbarungen, die die Verteilung der Arbeitszeit z.B. im Rahmen von Schichtmodellen festlegen, finden sich häufig Regelungen, nach denen die grundsätzlich vereinbarte Verteilung der Arbeitszeit bei entsprechendem Bedarf einseitig durch den Arbeitgeber verändert werden kann, etwa durch Verlängerung oder Verkürzung von Schichtzeiten oder durch die Anordnung zusätzlicher Schichten etwa am Samstag. Darüber hinaus finden sich […]
Der Betriebsrat muss bei sog. personellen Einzelmaßnahmen angehört werden und diesen zustimmen. In der Praxis kommt es hier regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Im Folgenden soll es darum gehen, wie Arbeitgeber mit einer verweigerten Zustimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen umgehen können. Was sind personelle Einzelmaßnahmen? Zu den mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten i.S.d. […]
Nach der Übernahme von Twitter durch Elon Musk, hat dieser unmittelbar angekündigt, die Hälfte der Belegschaft zu kündigen. Das US-amerikanische Arbeitsrecht ist jedoch deutlich liberaler als das deutsche Arbeitsrecht. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen lohnt sich ein Blick auf die deutschen Regelungen zu Restrukturierungen und Massenentlassungen.
Zunehmend treten auch bei personellen Maßnahmen Unterlassungsklagen des Betriebsrats auf. Dieser Artikel beleuchtet diese Thematik und gibt Unternehmen die notwendigen Informationen an die Hand, um mit derartigen Situationen umzugehen.
Microsoft 365 erhält in vielen Unternehmen Einzug. Vor der Einführung dieses Abodienstes sollten sich Unternehmer nicht nur Gedanken über Kosten und Nutzen, sondern auch über eine Beteiligung des Betriebsrats machen.
Sofern sich ein Arbeitnehmer nach Erhalt einer arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigung an den Betriebsrat wendet, von diesem Rechtsrat eingeholt und aufgrund einer Falschberatung durch den Betriebsratsvorsitzenden die gesetzlich festgesetzte 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage versäumt, kann die Klage nicht mehr nachträglich zugelassen werden.
Das Betriebsverfassungsrecht kennt zwei Schulungsarten – erforderliche Schulungen gemäß § 36 Abs. 6 BetrVG und anerkannte Schulungen gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG. Bei den erforderlichen Schulungen muss der Arbeitgeber alle Kosten für die Freistellung der teilnehmenden Betriebsratsmitglieder und die Schulung selbst im erforderlichen Umfang zahlen, während er bei anerkannten Schulung nur die Kosten der […]
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Der Wahlvorstand ist für die Durchführung der Betriebsratswahl zuständig.
Für ein Mitglied des Wahlvorstandes gilt das unentgeltliche Ehrenamtsprinzip. Die Tätigkeit ist ist dabei grundsätzlich während der Arbeitszeit auszuführen. Für erforderliche Wahlvorstandstätigkeiten wird das Mitglied somit bezahlt freigestellt. Gleiches gilt für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen.
Gem. § 20 BetrVG dürfen gegenüber einem Mitglied des Wahlvorstandes weder Nachteile angedroht noch umgesetzt werden. Ebenso dürfen keine Vorteile für die Tätigkeit gewährt oder in Aussicht gestellt werden. Beides würde zu einer Wahlbehinderung oder unzulässigen Wahlbeeinflussung führen.
Mitglieder des Wahlvorstandes haben einen besonderen Kündigungsschutz gem. § 15 Abs. 3-5 KSchG. Eine ordentliche Kündigung ist entsprechend grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt hiervon nur bei Betriebs- oder Teilbetriebsstilllegungen.
Soweit ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt, so ist eine Zustimmung gem. § 103 BetrVG durch den Betriebsrat erforderlich. Sollte der Betriebsrat nicht zustimmen, so kann der Arbeitgeber die Zustimmung nur über ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Der besondere Kündigungsschutz greift ab der Bewerbung und wirkt bis zu 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Zu beachten ist dabei für Arbeitgeber, dass auch zu einer Wahl einladende Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer, die notariell beglaubigt Vorbereitungsmaßnahmen treffen, besonderen Kündigungsschutz genießen.
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