Der Wahlvorstand ist für die Durchführung der Betriebsratswahl zuständig.
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Das ABC des Arbeitsrechts
Das Bundesarbeitsgericht stellt Betriebsräte mit seinem Beschluss vom 24. April 2024 – 7 ABR 26/23 – vor eine unlösbare Aufgabe. Gemäß § 9 BetrVG steigt die Anzahl der Betriebsratsmitglieder mit der Anzahl der Arbeitnehmer, die vom Betriebsrat vertreten werden müssen. So besteht der Betriebsrat z.B. in Betrieben mit über 1000 Arbeitnehmern aus immerhin 15 Betriebsratsmitgliedern, […]
Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss von 13.12.2023 (1 ABR 28/22) In konkreten Fall hatte die Arbeitgeberin den Bewerbungsprozess um eine ausgeschriebene Stelle digital mithilfe einer Recruiting-Software durchgeführt und dem Betriebsrat im Rahmen des Zustimmungsantrags gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG Zugriff auf dieses System und die dort hinterlegten Angaben der Bewerber gewährt. Der […]
Ob mittelständisches Familienunternehmen oder Startup, viele Unternehmen haben keinen Betriebsrat und möchten an diesem Zustand auch nichts ändern. Urplötzlich flattert dann ein Schreiben der Gewerkschaft ins Haus, mit der Aufforderung, eine Einladung zur Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes auszuhängen, und zwar mit kurzer Frist. Dieses Schreiben trifft die Geschäftsführung meist völlig unerwartet. Was ist zu […]
Nach jahrelangen Debatten ist nunmehr zum 1. April dieses Jahres das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Hiernach dürfen Erwachsene Cannabis in einem beschränkten Umfang anbauen und konsumieren. Weiterhin regelt das Gesetz den Besitz und die Besitzmengen von Cannabis. Auch andere Regelungen im Hinblick u. a. auf den Straßenverkehr wurden in diesem Gesetz verankert. Nunmehr stellen sich […]
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht erst, wenn die 6-monatige Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG abgelaufen ist. In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses muss daher die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sein. Es muss weder ein verhaltensbedingter noch ein personenbedingter oder betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegen. Es muss […]
Über den Einsatz Künstlicher Intelligenz und die diesbezüglichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates hatte das Arbeitsgericht Hamburg (Beschluss vom 16.01.2024, 24 BVGa 1/24) im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zu entscheiden. Konkret ging es darum, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ohne Zustimmung des Betriebsrats die Nutzung von KI-Systemen (ChatGPT) erlaubt hatte. Die Programme sollten jedoch nicht auf Firmensystemen […]
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Beschluss vom 04.05.2023 (AZ 5 P 16.21, NZA 2024, 74) in Bezug auf den Umfang der Mitbestimmungsrechte eines Personalrats beim Einsatz von IT der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsverfassungsrecht widersprochen. Das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesarbeitsgericht waren und sind sich noch immer darin einig, dass die Mitbestimmung im Rahmen des […]
Bundesarbeitsgericht bestätigt Instanzrechtsprechung Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG haben Betriebsräte einen Anspruch darauf, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlichen Schulungen auf Kosten des Arbeitgebers zu besuchen. Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten zählen bei auswärtigen Präsenzseminaren auch die Kosten für Verpflegung und Übernachtung. Grundsätzlich steht dem Betriebsrat auch ein Auswahlermessen in Bezug […]
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 17.10.2023 -1 ABR 24/22) betrifft ein vom Arbeitgeber ausgesprochenes Handyverbot während der Arbeitszeit zumindest überwiegend die nicht mitbestimmungspflichtige Steuerung des Arbeitsverhaltens und ist deshalb nicht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Nach dieser Vorschrift unterliegt lediglich die Gestaltung des kollektiven Miteinanders oder die Gewährleistung und Aufrechterhaltung […]
Gemäß 23 Abs. 1 BetrVG kann ein Betriebsrat aufgelöst werden, wenn er grob gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt. Diesbezüglich kommt entweder ein einmaliger objektiv erheblicher und offensichtlich schwerwiegender Verstoß als Auflösungsgrund in Betracht, aber auch mehrmalige unterschiedliche Verstöße, die den Schluss darauf zulassen, dass der Betriebsrat seine Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit grundsätzlich missachtet. Über einen […]
Nach den neuesten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Betriebsratsvergütung, insbesondere zur Strafbarkeit von Managern wegen Untreue bei Gewährung einer zu hohen Vergütung, hat eine Expertenkommission im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der nun als Gesetzesentwurf vorgelegt wurde und kurzfristig umgesetzt werden soll. Nach dem zur Zeit geltenden § 37 Abs. 4 […]
Oftmals treten im Laufe eines Wahlverfahrens erhebliche Streitigkeiten auf. Grund dieser Streitigkeiten sind oftmals massive Eingriffe in das Wahlverfahren vor allem durch den Wahlvorstand. Problemstellung Gemäß § 19 Abs. 1 BetrVG kann eine abgeschlossene Betriebsratswahl durchaus angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist. Von […]
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Der Wahlvorstand ist für die Durchführung der Betriebsratswahl zuständig.
Für ein Mitglied des Wahlvorstandes gilt das unentgeltliche Ehrenamtsprinzip. Die Tätigkeit ist ist dabei grundsätzlich während der Arbeitszeit auszuführen. Für erforderliche Wahlvorstandstätigkeiten wird das Mitglied somit bezahlt freigestellt. Gleiches gilt für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen.
Gem. § 20 BetrVG dürfen gegenüber einem Mitglied des Wahlvorstandes weder Nachteile angedroht noch umgesetzt werden. Ebenso dürfen keine Vorteile für die Tätigkeit gewährt oder in Aussicht gestellt werden. Beides würde zu einer Wahlbehinderung oder unzulässigen Wahlbeeinflussung führen.
Mitglieder des Wahlvorstandes haben einen besonderen Kündigungsschutz gem. § 15 Abs. 3-5 KSchG. Eine ordentliche Kündigung ist entsprechend grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt hiervon nur bei Betriebs- oder Teilbetriebsstilllegungen.
Soweit ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt, so ist eine Zustimmung gem. § 103 BetrVG durch den Betriebsrat erforderlich. Sollte der Betriebsrat nicht zustimmen, so kann der Arbeitgeber die Zustimmung nur über ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Der besondere Kündigungsschutz greift ab der Bewerbung und wirkt bis zu 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Zu beachten ist dabei für Arbeitgeber, dass auch zu einer Wahl einladende Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer, die notariell beglaubigt Vorbereitungsmaßnahmen treffen, besonderen Kündigungsschutz genießen.
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