Arbeitsrechtslexikon

Das ABC des Arbeitsrechts

Verwandte Blogartikel
Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Betriebsratsvergütung

Nach den neuesten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Betriebsratsvergütung, insbesondere zur Strafbarkeit von Managern wegen Untreue bei Gewährung einer zu hohen Vergütung, hat eine Expertenkommission im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der nun als Gesetzesentwurf vorgelegt wurde und kurzfristig umgesetzt werden soll. Nach dem zur Zeit geltenden § 37 Abs. 4 […]

Mehr erfahren >
Der Abbruch einer Betriebsratswahl

Oftmals treten im Laufe eines Wahlverfahrens erhebliche Streitigkeiten auf. Grund dieser Streitigkeiten sind oftmals massive Eingriffe in das Wahlverfahren vor allem durch den Wahlvorstand.    Problemstellung Gemäß § 19 Abs. 1 BetrVG kann eine abgeschlossene Betriebsratswahl durchaus angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist.  Von […]

Mehr erfahren >
„Gegnerische“ Rechtsanwaltskosten in einem Beschlussverfahren

Eine interessante und überaus positive Entscheidung konnten wir kürzlich vor dem Landesarbeitsgericht München erstreiten (LAG München, Beschluss vom 05.05.2023, Az. 7 TaBV 12/22).  Das Landesarbeitsgericht hatte Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Erstattungspflicht von Rechtsanwaltskosten durch den Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zu klären. Auch wenn in diesem Verfahren nicht der Betriebsrat dem Arbeitgeber […]

Mehr erfahren >
Personalgespräch – Wann kann der Arbeitgeber die Teilnahme des Betriebsrats versagen?

Als Arbeitnehmerinteressenvertretung fordern Betriebsräte oftmals kategorisch und undifferenziert die Teilnahme an Einstellungs- oder Personalgesprächen. In vielen Unternehmen bestehen sodann erhebliche Unsicherheiten, ob arbeitgeberseitig dieser Forderung entsprochen werden muss.  Wichtig hierbei ist, dass die Hinzuziehung eines Betriebsratsmitgliedes zunächst einmal eines diesbezüglich geäußerten Wunsches des betroffenen Arbeitnehmers bedarf. Zugleich hat der Arbeitnehmer auch keinen generellen Anspruch darauf […]

Mehr erfahren >
Teilnahmerecht des Betriebsrats bei Mitarbeitergesprächen

Ein Betriebsrat hat die Aufgabe, die Arbeitnehmerinteressen im Betrieb gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Betriebsräte auch an Mitarbeitergesprächen zu beteiligen sind.   Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds ist selbstverständlich unproblematisch, wenn sich alle Beteiligten einig sind. Falls jedoch keine Einigkeit besteht, ist die Frage, wann ein Teilnahmerecht aufseiten des […]

Mehr erfahren >
Zur Spruchfähigkeit von Regelungen zur einseitigen Änderung der regelmäßigen Arbeitszeit durch den Arbeitgeber

In Betriebsvereinbarungen, die die Verteilung der Arbeitszeit z.B. im Rahmen von Schichtmodellen festlegen, finden sich häufig Regelungen, nach denen die grundsätzlich vereinbarte Verteilung der Arbeitszeit bei entsprechendem Bedarf einseitig durch den Arbeitgeber verändert werden kann, etwa durch Verlängerung oder Verkürzung von Schichtzeiten oder durch die Anordnung zusätzlicher Schichten etwa am Samstag. Darüber hinaus finden sich […]

Mehr erfahren >
Der Umgang mit einer verweigerten Zustimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen

Der Betriebsrat muss bei sog. personellen Einzelmaßnahmen angehört werden und diesen zustimmen. In der Praxis kommt es hier regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Im Folgenden soll es darum gehen, wie Arbeitgeber mit einer verweigerten Zustimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen umgehen können. Was sind personelle Einzelmaßnahmen? Zu den mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten i.S.d. […]

Mehr erfahren >
Massen­entlassung und Re­strukturierung

Nach der Übernahme von Twitter durch Elon Musk, hat dieser unmittelbar angekündigt, die Hälfte der Belegschaft zu kündigen. Das US-amerikanische Arbeitsrecht ist jedoch deutlich liberaler als das deutsche Arbeitsrecht. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen lohnt sich ein Blick auf die deutschen Regelungen zu Restrukturierungen und Massenentlassungen. 

Mehr erfahren >
Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer personellen Maßnahme?

Zunehmend treten auch bei personellen Maßnahmen Unterlassungsklagen des Betriebsrats auf. Dieser Artikel beleuchtet diese Thematik und gibt Unternehmen die notwendigen Informationen an die Hand, um mit derartigen Situationen umzugehen.

Mehr erfahren >
Microsoft 365 – Mit­bestimmung des Gesamt­betriebsrats

Microsoft 365 erhält in vielen Unternehmen Einzug. Vor der Einführung dieses Abodienstes sollten sich Unternehmer nicht nur Gedanken über Kosten und Nutzen, sondern auch über eine Beteiligung des Betriebsrats machen.

Mehr erfahren >
Falsche Rechts­beratung durch den Betriebsrat

Sofern sich ein Arbeitnehmer nach Erhalt einer arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigung an den Betriebsrat wendet, von diesem Rechtsrat eingeholt und aufgrund einer Falschberatung durch den Betriebsratsvorsitzenden die gesetzlich festgesetzte 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage versäumt, kann die Klage nicht mehr nachträglich zugelassen werden.

Mehr erfahren >
Kosten für Betriebsrats­schulungen

Das Betriebsverfassungsrecht kennt zwei Schulungsarten – erforderliche Schulungen gemäß § 36 Abs. 6 BetrVG und anerkannte Schulungen gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG. Bei den erforderlichen Schulungen muss der Arbeitgeber alle Kosten für die Freistellung der teilnehmenden Betriebsratsmitglieder und die Schulung selbst im erforderlichen Umfang zahlen, während er bei anerkannten Schulung nur die Kosten der […]

Mehr erfahren >
Stets up-to-date.

Sie möchten arbeitsrechtlich stets auf dem neuesten Stand bleiben? Dann abonnieren Sie unseren kostenfreien Newsletter und seien Sie Ihrem Gegenüber stets einen Schritt voraus.

Begriff

Betriebsratsanhörung

Existiert in einem Betrieb ein Betriebsrat, so ist dieser vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers anzuhören. Unterlässt der Arbeitgeber dies, so ist die Kündigung allein deswegen unwirksam. Dies gilt für die ordentliche und außerordentliche Kündigung, sowie die Änderungskündigung.

Betriebsratsanhörung

Folgen des Widerspruchs

Ob der Betriebsrat der Kündigung widerspricht, ist für die Rechtmäßigkeit der Kündigung nicht bedeutsam. Der Widerspruch kann lediglich für die Frage eines Weiterbeschäftigungsanspruches eine Rolle spielen.

Handelt es sich um die Kündigung eines Mitglieds des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder einer anderen unter § 103 BetrVG benannten Person, so reicht für den Arbeitgeber die Anhörung nicht aus, sondern er benötigt hier eine Zustimmung.

Generell ist zu beachten, dass der Betriebsrat auch vor einer Kündigung innerhalb der Wartezeit angehört werden muss. Bleibt die Anhörung aus, so führt dies zur Unwirksamkeit der Kündigung.


Passend zum Thema
Grenzen des Betriebsrats Arbeitgeberrechte im Betriebsverfassungsrecht
  • 16 anstehende Termine
  • Dr. jur. Dirk Schreiner, Maximilian Schreiner, Dr. jur. Bianca Maiworm LL.M. u.v.m.

Stellungnahmefristen

Bei einer ordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat sieben Kalendertage Zeit zur Stellungnahme, bei einer außerordentlichen Kündigung drei Kalendertage. Diese Fristen sind vom Arbeitgeber abzuwarten. Der Arbeitgeber kann nur vor Ablauf dieser Fristen kündigen, sofern eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vorliegt.

Inhalte einer Betriebsratsanhörung

Eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung muss folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zur Person des zu kündigenden Arbeitnehmers (inkl. der wesentlichen Sozialdaten, ggf. zu bestehendem besonderen Kündigungsschutz)
  • Kündigungsart (ordentlich / außerordentlich oder Änderungskündigung); wenn der Arbeitgeber außerordentlich und hilfsweise ordentlich kündigt, so ist der Betriebsrat auch zu beiden Kündigungsarten anzuhören
  • Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung
  • Kündigungsgrund

 

Der Arbeitgeber hat die Kündigungsgründe konkret anhand von Tatsachen anzugeben. Kündigungsgründe, die dem Betriebsrat nicht mitgeteilt werden, können später in einem möglichen Kündigungsschutzprozess nicht eingebracht werden.