Arbeitsrechtslexikon

Das ABC des Arbeitsrechts

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Wartezeitkündigung und Betriebsratsanhörung

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht erst, wenn die 6-monatige Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG abgelaufen ist. In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses muss daher die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sein. Es muss weder ein verhaltensbedingter noch ein personenbedingter oder betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegen. Es muss […]

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Arbeitgeber kann separate Home-Office-Regelung einseitig durch Teilkündigung beenden

LAG Hamm am 16.3.2023 (AZ 18 Sa 832/22)  Teilkündigungen eines Arbeitsvertrages sind an sich unzulässig, weil durch sie einseitig in das Verhältnis Leistung-Gegenleistung eingegriffen wird. Dies ist grundsätzlich nur durch Ausspruch einer Änderungskündigung möglich, die nach den Maßstäben des Kündigungsschutzgesetzes sozial gerechtfertigt sein muss. Oder aber einzelne Arbeitsbedingungen wurden zulässigerweise unter Widerrufsvorbehalt gestellt; auch dann […]

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Abmahnung – Auf die richtige Formulierung achten!

Der Ausspruch einer vorherigen Abmahnung ist grundsätzlich Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Häufig halten Abmahnungen allerdings einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand, weil formelle Fehler bei der Formulierung der Abmahnung gemacht werden. Nach der Rechtsprechung des BAG muss eine Abmahnung inhaltlich klar und bestimmt sein. Dies bedeutet, dass der abgemahnte Sachverhalt konkret mit Datum, Uhrzeit und […]

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Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – auch bei mehreren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Folge

„Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.“ so das BAG in seiner Pressemitteilung vom 13.12.2023.   Bislang entschied das BAG nur über einen Fall, […]

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Kündigung wegen Nacktschwimmens im Rhein und eines Tanzes mit einem Plastik-Flamingo während einer Betriebsfeier

Der Kläger ist seit dem 01.01.2021 bei dem beklagten Unternehmen als Trainee beschäftigt. Die Beklagte veranstaltete am 09.09.2022 erstmals wieder für alle Beschäftigten eine Betriebsfeier. Auf dem dafür angemieteten Restaurant- und Partyschiff am Kölner Rhein-Ufer waren ca. 230 Gäste, u.a. auch der Kläger, anwesend. Ab 14.00 Uhr wurde Alkohol ausgeschenkt. Nach 22.00 Uhr ging der […]

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Kündigung aufgrund von beleidigenden Chat-Nachrichten

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 24. August 2023, dass ein Arbeitnehmer, der sich in einer privaten Chatgruppe bestehend aus sieben Mitgliedern beleidigend, rassistisch, sexistisch und gewaltverherrlichend über seine Vorgesetzten und Kollegen äußert, nur in seltenen Fällen auf eine legitime Erwartung der Vertraulichkeit hoffen kann, um eine daraufhin erfolgte fristlose Kündigung anzufechten.   Der Fall Seit […]

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Kein Beweisverwertungsverbot bei gegen Datenschutzregeln verstoßende Videoüberwachung des Arbeitsplatzes

Nach einer aktuellen Entscheidung des BAG (Urteil vom 29.06.2023, Az. 2 AZR 296/22) kann ein Arbeitgeber eine Videoaufzeichnung, die dieser mit einer Kamera am Arbeitsplatz erstellt hat und die ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zeigt, in einem späteren Kündigungsschutzprozess gegen den Arbeitnehmer verwerten, wenn er durch Schilder auf die Videoüberwachung hinweist. Dies gelte auch dann, wenn die Überwachung […]

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Diebstahl geringwertiger Sachen und andere Straftaten als (fristloser) Kündigungsgrund?

Diebstahl und Betrug, auch bei geringwertigen Sachgegenständen, führen zu einer enormen emotionalen Belastung der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Doch wie sieht die Rechtslage hier aktuell aus? Ist auch der Diebstahl von geringwertigen Sachmitteln immer direkt ein fristloser Kündigungsgrund oder ist hier spezifischer der Einzelfall zu betrachten?

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Partybesuch während AU kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

„Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und nimmt an einer „White Night Ibiza Party“ teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine dies stützende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist unglaubhaft und ohne Beweiswert.“ (ArbG Siegburg 5 Ca 1200/22)  so der Leitsatz des Arbeitsgerichts Siegburg.  Im entschiedenen Fall meldete sich eine Arbeitnehmerin für den […]

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Die Verdachtskündigung – Kündigen ohne die begangene Pflichtverletzung zu beweisen

Die sogenannte Verdachtskündigung wurde vom Bundesarbeitsgericht schon im Jahr 1964 anerkannt und bis heute in ständiger Rechtsprechung bestätigt. So war der aus den Medien bekannte „Emmely-Fall“ eine Verdachtskündigung. Der Mitarbeiterin einer Supermarktkette wurde außerordentlich, hilfsweise ordentlich wegen des Verdachts des Diebstahls zweier Pfandbons, welche ein Kunde verloren hatte, gekündigt. Es wurde der Mitarbeiterin also nicht […]

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Massen­entlassung und Re­strukturierung

Nach der Übernahme von Twitter durch Elon Musk, hat dieser unmittelbar angekündigt, die Hälfte der Belegschaft zu kündigen. Das US-amerikanische Arbeitsrecht ist jedoch deutlich liberaler als das deutsche Arbeitsrecht. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen lohnt sich ein Blick auf die deutschen Regelungen zu Restrukturierungen und Massenentlassungen. 

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Aufhebungs­vertrag – Gebot des fairen Verhandelns

Arbeitgeber müssen beim Abschluss von Aufhebungsverträgen das Gebot des fairen Verhandelns wahren – das BAG hatte nun zu entscheiden, ob dieses Gebot eingehalten wurde, obgleich der Arbeitgeber der Mitarbeiterin bei Nichtunterzeichnung eine außerordentliche Kündigung und die Erstattung einer STrafanzeige in Aussicht gestellt hatte. Der Arbeitgeber hatte eine zehnminütige Bedenkzeit eingräumt.

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Begriff

Änderungskündigung

Für Arbeitgeber ist es nicht möglich, einzelne Teile des Arbeitsvertrages zu kündigen. Beispielsweise kann der Arbeitgeber nicht „lediglich“ ein im Arbeitsvertrag festgeschriebenes Weihnachtsgeld aufkündigen. Für eine solche Änderung bedarf es der Zustimmung des Arbeitnehmers.

Sofern der Arbeitnehmer einer derartigen Änderung jedoch nicht freiwillig zustimmt, so verbleibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit der Änderungskündigung.

Eine Änderungskündigung ist dadurch charakterisiert, dass einerseits das bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt wird, der Arbeitgeber aber gleichzeitig anbietet, das Arbeitsverhältnis ohne zeitliche Unterbrechung zu geänderten Bedingungen fortzuführen.

Nimmt der Arbeitnehmer das Angebot nicht an, so verbleibt es bei der Kündigung des gesamten Arbeitsverhältnisses.

Kündigungsschutz gilt auch für Änderungskündigungen

Fällt der Arbeitnehmer unter das Kündigungsschutzgesetz, so ist auch bei einer Änderungskündigung ein Kündigungsgrund erforderlich. Entsprechend können Änderungskündigungen auf folgenden Sachverhalten basieren:

  • Personenbedingte Änderungskündigung

Der Arbeitgeber kündigt krankheitsbedingt und bietet in diesem Zuge die Fortführung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen oder an einem anderen leidensgerechten Arbeitsplatz an

  • Verhaltensbedingte Änderungskündigung

Die Kündigung erfolgt aufgrund von Fehlverhalten, der Arbeitgeber bietet dennoch die Fortführung des Arbeitsverhältnisses auf einem anderen Arbeitsplatz an

  • Betriebsbedingte Änderungskündigung

Die Kündigung erfolgt aufgrund des Wegfalls des Arbeitsplatzes, der Arbeitgeber bietet im Zuge der Änderungskündigung einen anderen Job zu geänderten Bedingungen an.

Eine außerordentliche Änderungskündigung kommt bei einigen besonders geschützten Arbeitnehmergruppen in Betracht, bei denen die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist.


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  • Dr. jur. Dirk Schreiner, Markus Weron, Jutta Scala u.v.m.

Annahme unter Vorbehalt

Arbeitnehmer haben bei Änderungskündigungen grundsätzlich die Möglichkeit diese unter Vorbehalt anzunehmen. Parallel zur Annahme der Änderungskündigung erfolgt dann ein Kündigungsschutzprozess gegen die Änderungskündigung (Änderungsschutzprozess). Gewinnt der Arbeitgeber den Prozess, so wird das Arbeitsverhältnis basierend auf den Bedingungen der Änderungskündigung fortgesetzt, verliert der Arbeitgeber den Prozess, so wird das Arbeitsverhältnis basierend auf den Bedingungen des ursprünglichen Arbeitsvertrages fortgeführt.

Der Arbeitnehmer hat drei Wochen Zeit nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage bei Gericht einzureichen. Sofern der Arbeitnehmer die Änderung unter Vorbehalt annehmen, so muss er dies innerhalb von drei Wochen gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Arbeitgeber können den Annahmezeitraum nicht wirksam durch eine kürzere Frist als die oben beschriebene 3-Wochen-Frist verändern.

Aus rechtlicher Sicht hat die Änderungskündigung Vorrang vor einer Beendigungskündigung, da sie ein milderes Mittel darstellt.