Kündigungsschutz gilt auch für Änderungskündigungen
Fällt der Arbeitnehmer unter das Kündigungsschutzgesetz, so ist auch bei einer Änderungskündigung ein Kündigungsgrund erforderlich. Entsprechend können Änderungskündigungen auf folgenden Sachverhalten basieren:
- Personenbedingte Änderungskündigung
Der Arbeitgeber kündigt krankheitsbedingt und bietet in diesem Zuge die Fortführung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen oder an einem anderen leidensgerechten Arbeitsplatz an
- Verhaltensbedingte Änderungskündigung
Die Kündigung erfolgt aufgrund von Fehlverhalten, der Arbeitgeber bietet dennoch die Fortführung des Arbeitsverhältnisses auf einem anderen Arbeitsplatz an
- Betriebsbedingte Änderungskündigung
Die Kündigung erfolgt aufgrund des Wegfalls des Arbeitsplatzes, der Arbeitgeber bietet im Zuge der Änderungskündigung einen anderen Job zu geänderten Bedingungen an.
Eine außerordentliche Änderungskündigung kommt bei einigen besonders geschützten Arbeitnehmergruppen in Betracht, bei denen die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist.
Annahme unter Vorbehalt
Arbeitnehmer haben bei Änderungskündigungen grundsätzlich die Möglichkeit diese unter Vorbehalt anzunehmen. Parallel zur Annahme der Änderungskündigung erfolgt dann ein Kündigungsschutzprozess gegen die Änderungskündigung (Änderungsschutzprozess). Gewinnt der Arbeitgeber den Prozess, so wird das Arbeitsverhältnis basierend auf den Bedingungen der Änderungskündigung fortgesetzt, verliert der Arbeitgeber den Prozess, so wird das Arbeitsverhältnis basierend auf den Bedingungen des ursprünglichen Arbeitsvertrages fortgeführt.
Der Arbeitnehmer hat drei Wochen Zeit nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage bei Gericht einzureichen. Sofern der Arbeitnehmer die Änderung unter Vorbehalt annehmen, so muss er dies innerhalb von drei Wochen gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Arbeitgeber können den Annahmezeitraum nicht wirksam durch eine kürzere Frist als die oben beschriebene 3-Wochen-Frist verändern.
Aus rechtlicher Sicht hat die Änderungskündigung Vorrang vor einer Beendigungskündigung, da sie ein milderes Mittel darstellt.