Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis fristgerecht. Entsprechend endet dieses dann nach Ablauf der Kündigungsfrist. Die Kündigung kann mit entsprechender Frist zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats erfolgen.
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Das ABC des Arbeitsrechts

Formfehler mit Folgen: BAG erklärt Kündigungen bei Massenentlassungen für unwirksam BAG, Urteile vom 1. April 2026 – 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22 Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zur Massenentlassung weiter geschärft und die Anforderungen an Arbeitgeber deutlich konkretisiert: Kündigungen sind unwirksam, wenn eine erforderliche Massenentlassungsanzeige gar nicht erstattet wird oder wenn sie zu […]

BAG, Urteil vom 25. März 2026 – 5 AZR 108/25 Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine formularmäßige Freistellungsklausel, die dem Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung ein einseitiges Recht zur bezahlten Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist einräumt, unwirksam ist. Nach Auffassung des Gerichts benachteiligt eine solche Klausel Arbeitnehmer unangemessen im Sinne von § 307 Abs. […]

Mit Urteil vom 01.12.2025 – 8 U 93/24 – hat das OLG Hamm entschieden, dass eine Kopplungsklausel in einem befristeten Geschäftsführervertrag wirksam sein kann, wenn die Rechtsfolgen klar erkennbar sind, auf § 622 BGB Bezug genommen wird, beiden Seiten ein gleichwertiges Recht zur vorzeitigen Beendigung eingeräumt wird und der Vertrag eine angemessene Kompensation für den […]

Arbeitgeber stehen in der Praxis immer wieder vor der Situation, dass eine Kündigung zwar ausgesprochen werden soll, der Arbeitnehmer jedoch unter der bekannten Anschrift nicht erreichbar ist oder die Entgegennahme der Kündigung gezielt verhindert. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung noch wirksam zugestellt werden kann. Die öffentliche […]

Das LAG Hamm (14 SLa 145/25) hat jüngst entschieden, dass die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber, welche ohne Arztkontakt erging, als arglistige Täuschung einen wichtigen Grund zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung darstellen kann. Was ist passiert? Ein Mitarbeiter hat bei seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht, welche er von einem Onlinearzt erhalten hat, nachdem er einen […]

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil (Az. 2 AZR 178/24) entschieden, dass ein Arbeitgeber bei einer Kündigung innerhalb der Wartezeit kein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchführen muss – selbst wenn der Arbeitnehmer schwerbehindert ist. Damit bestätigt das BAG seine bisherige Rechtsprechungslinie und erteilt abweichenden Auffassungen der Instanzgerichte eine klare Absage. […]

Wird eine Kündigung vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt, besteht das Arbeitsverhältnis über die Kündigungsfrist hinaus fort. Beschäftigt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses nicht (weiter), gerät er in Annahmeverzug und ist gem. § 615 S.1 BGB zur Zahlung des Annahmeverzugslohns verpflichtet. Ein den Annahmeverzug begründendes tatsächliches oder wörtliches Angebot ist dabei meist entbehrlich, da […]

Nicht nur eine erwiesene, schwerwiegende Pflichtverletzung, sondern schon der Verdacht einer schweren Pflichtverletzung gegenüber dem Arbeitgeber kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Man spricht dann von einer Verdachtskündigung. Die Kündigung wegen erwiesener Pflichtverletzung – man spricht in diesem Fall auch von einer Tatkündigung – ist von der Verdachtskündigung abzugrenzen. Es handelt sich um zwei verschiedene Kündigungsgründe […]

Manche Mitarbeitende nehmen das Konzept der „Work-Life-Balance“ allzu wörtlich – und legen den Arbeitsschwerpunkt kurzerhand auf das „Life“. So auch ein Fahrkartenkontrolleur, der lieber zum Friseur als zur Fahrgastkontrolle ging. Das LAG Köln hatte darüber zu entscheiden, ob der Arbeitgeber nicht nur kündigen durfte, sondern auch die saftigen Detektivkosten erstattet bekommt – und bestätigte beides. […]

Zur Ausgangslage In der arbeitsrechtlichen Praxis werden die Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag häufig u.a. durch die Besorgnis des Mitarbeitenden dahingehend beeinflusst, ob die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages Konsequenzen hinsichtlich seines Anspruchs auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben könnte. Durch einen Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich beendet. Für den Arbeitgeber ist dies insofern […]

Erstinstanzliche Entscheidungen zweier Arbeitsgerichte (Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 20.12.2023 – 18 Ca 3954/23, und Arbeitsgericht Freiburg, Urteil vom 04.06.2024 – 2 Ca 51/24) haben jüngst für Unsicherheiten bei der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers in der sechsmonatigen Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes geführt. In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses genießt ein Arbeitnehmer keinen allgemeinen Kündigungsschutz; auch der […]

Der Arbeitgeber, ein Industrieunternehmen, hatte im Rahmen seiner Hausordnung festgelegt, dass die in der Produktion beschäftigten Arbeitnehmer als Arbeitsschutzbekleidung eine rote Hose tragen müssen. Der Arbeitnehmer, ein Handwerksmeister, hatte sich beharrlich geweigert, die rote Hose zu tragen, und war mehrfach in schwarzer oder grauer Hose zur Arbeit erschienen, ohne überhaupt eine Begründung dafür zu geben, […]
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Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis fristgerecht. Entsprechend endet dieses dann nach Ablauf der Kündigungsfrist. Die Kündigung kann mit entsprechender Frist zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats erfolgen.
Die Kündigungsfristen sind gesetzlich in § 622 BGB geregelt. Der Arbeitnehmer hat per Gesetz unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit die Möglichkeit, mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende zu kündigen. Für den Arbeitgeber verlängern sich die Fristen in Abhängigkeit zur Dauer der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. Es gelten folgende Fristen:
| Bestand des Arbeitsverhältnisses | Kündigungsfrist |
| Mehr als 2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Kalendermonats |
| Mehr als 5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Kalendermonats |
| Mehr als 8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Kalendermonats |
| Mehr als 10 Jahre | 4 Monate zum Ende des Kalendermonats |
| Mehr als 12 Jahre | 5 Monate zum Ende des Kalendermonats |
| Mehr als 15 Jahre | 6 Monate zum Ende des Kalendermonats |
| Mehr als 20 Jahre | 7 Monate zum Ende des Kalendermonats |
Während einer vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Arbeitgeber haben die Möglichkeit über arbeitsvertragliche Regelungen die Kündigungsfristen des Arbeitnehmers zu verlängern. Dabei darf die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer jedoch nicht die geltende Kündigungsfrist des Arbeitgebers überschreiten. Ein „Gleichschritt“ wäre demnach noch zulässig.
Auch in Tarifverträgen können abweichende Kündigungsfristen festgelegt werden.
Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet bei einer Eigenkündigung einen Kündigungsgrund anzugeben. Auch Arbeitgeber müssen diesen Grund gegenüber dem Arbeitnehmer nicht kommunizieren, allerdings bedarf es für eine rechtswirksame Kündigung eines der im Kündigungsschutzgesetz abschließend geregelten Kündigungsgründe.
Lediglich in der Wartezeit, welche per Gesetz für die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gilt, benötigt der Arbeitgeber keinen solchen Kündigungsgrund. Zudem gilt der Kündigungsschutz nicht in Betrieben mit nicht mehr als 10 Mitarbeitern.
Das Kündigungsschutzgesetz regelt drei Gründe für eine Kündigung:
Eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung setzt in den allermeisten Fällen das Vorliegen einer oder mehrerer Abmahnungen voraus. Bei personen- und betriebsbedingten Gründen ist eine Abmahnung weder erforderlich noch rechtsdogmatisch möglich.
Der Sonderkündigungsschutz, auch als besonderer Kündigungsschutz bezeichnet, ist weitreichender als der allgemeine Kündigungsschutz. Er gilt für spezielle Arbeitnehmergruppen, die eine erhöhte Schutzbedürftigkeit vorweisen. Diese resultiert zumeist aus der konkreten Lebenssituation (z. B. Schwerbehinderte) oder besteht aufgrund einer besonderen Funktion im Betrieb (z. B. Betriebsratsmitglied). Die Kündigung von Personen mit besonderem Kündigungsschutz unterliegt je nach Personengruppe weitreichenderer Anforderungen an den Sachverhalt; oftmals sind aber auch vor der Kündigung behördliche Zustimmungen einzuholen. Besonderen Kündigungsschutz haben u. a. folgende Personengruppen:
Eine Kündigung kann nur unter Wahrung der Schriftform erfolgen. Dies bedeutet, dass sie mittels Originaldokumentes mit Unterschrift übergeben werden muss.
Arbeitgeber müssen jedoch im Vergleich zum Arbeitnehmer noch deutlich mehr formale Anforderungen beachten.
So muss der Zugang der Kündigung rechtsicher gestaltet werden, da Arbeitgeber im Rahmen eines möglichen Kündigungsschutzprozesses diesbezüglich beweisbelastet sind.
Sofern ein Betriebsrat besteht, ist zudem vor Ausspruch der Kündigung eines Arbeitnehmers eine Betriebsratsanhörung durchzuführen. Der Betriebsrat hat bei einer ordentlichen Kündigung eine Stellungnahmefrist von sieben Tagen. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber, die ohne Betriebsratsanhörung bzw. vor einer abschließenden Stellungnahme des Betriebsrats und vor Ablauf der Wochenfrist ausgesprochen wird, ist unwirksam.
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