Arbeitsrechtslexikon

Das ABC des Arbeitsrechts

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Wartezeitkündigung und Betriebsratsanhörung

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht erst, wenn die 6-monatige Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG abgelaufen ist. In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses muss daher die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sein. Es muss weder ein verhaltensbedingter noch ein personenbedingter oder betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegen. Es muss […]

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Arbeitgeber kann separate Home-Office-Regelung einseitig durch Teilkündigung beenden

LAG Hamm am 16.3.2023 (AZ 18 Sa 832/22)  Teilkündigungen eines Arbeitsvertrages sind an sich unzulässig, weil durch sie einseitig in das Verhältnis Leistung-Gegenleistung eingegriffen wird. Dies ist grundsätzlich nur durch Ausspruch einer Änderungskündigung möglich, die nach den Maßstäben des Kündigungsschutzgesetzes sozial gerechtfertigt sein muss. Oder aber einzelne Arbeitsbedingungen wurden zulässigerweise unter Widerrufsvorbehalt gestellt; auch dann […]

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Abmahnung – Auf die richtige Formulierung achten!

Der Ausspruch einer vorherigen Abmahnung ist grundsätzlich Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Häufig halten Abmahnungen allerdings einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand, weil formelle Fehler bei der Formulierung der Abmahnung gemacht werden. Nach der Rechtsprechung des BAG muss eine Abmahnung inhaltlich klar und bestimmt sein. Dies bedeutet, dass der abgemahnte Sachverhalt konkret mit Datum, Uhrzeit und […]

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Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – auch bei mehreren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Folge

„Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt.“ so das BAG in seiner Pressemitteilung vom 13.12.2023.   Bislang entschied das BAG nur über einen Fall, […]

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Kündigung wegen Nacktschwimmens im Rhein und eines Tanzes mit einem Plastik-Flamingo während einer Betriebsfeier

Der Kläger ist seit dem 01.01.2021 bei dem beklagten Unternehmen als Trainee beschäftigt. Die Beklagte veranstaltete am 09.09.2022 erstmals wieder für alle Beschäftigten eine Betriebsfeier. Auf dem dafür angemieteten Restaurant- und Partyschiff am Kölner Rhein-Ufer waren ca. 230 Gäste, u.a. auch der Kläger, anwesend. Ab 14.00 Uhr wurde Alkohol ausgeschenkt. Nach 22.00 Uhr ging der […]

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Kündigung aufgrund von beleidigenden Chat-Nachrichten

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 24. August 2023, dass ein Arbeitnehmer, der sich in einer privaten Chatgruppe bestehend aus sieben Mitgliedern beleidigend, rassistisch, sexistisch und gewaltverherrlichend über seine Vorgesetzten und Kollegen äußert, nur in seltenen Fällen auf eine legitime Erwartung der Vertraulichkeit hoffen kann, um eine daraufhin erfolgte fristlose Kündigung anzufechten.   Der Fall Seit […]

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Kein Beweisverwertungsverbot bei gegen Datenschutzregeln verstoßende Videoüberwachung des Arbeitsplatzes

Nach einer aktuellen Entscheidung des BAG (Urteil vom 29.06.2023, Az. 2 AZR 296/22) kann ein Arbeitgeber eine Videoaufzeichnung, die dieser mit einer Kamera am Arbeitsplatz erstellt hat und die ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zeigt, in einem späteren Kündigungsschutzprozess gegen den Arbeitnehmer verwerten, wenn er durch Schilder auf die Videoüberwachung hinweist. Dies gelte auch dann, wenn die Überwachung […]

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Diebstahl geringwertiger Sachen und andere Straftaten als (fristloser) Kündigungsgrund?

Diebstahl und Betrug, auch bei geringwertigen Sachgegenständen, führen zu einer enormen emotionalen Belastung der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Doch wie sieht die Rechtslage hier aktuell aus? Ist auch der Diebstahl von geringwertigen Sachmitteln immer direkt ein fristloser Kündigungsgrund oder ist hier spezifischer der Einzelfall zu betrachten?

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Partybesuch während AU kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

„Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und nimmt an einer „White Night Ibiza Party“ teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine dies stützende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist unglaubhaft und ohne Beweiswert.“ (ArbG Siegburg 5 Ca 1200/22)  so der Leitsatz des Arbeitsgerichts Siegburg.  Im entschiedenen Fall meldete sich eine Arbeitnehmerin für den […]

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Die Verdachtskündigung – Kündigen ohne die begangene Pflichtverletzung zu beweisen

Die sogenannte Verdachtskündigung wurde vom Bundesarbeitsgericht schon im Jahr 1964 anerkannt und bis heute in ständiger Rechtsprechung bestätigt. So war der aus den Medien bekannte „Emmely-Fall“ eine Verdachtskündigung. Der Mitarbeiterin einer Supermarktkette wurde außerordentlich, hilfsweise ordentlich wegen des Verdachts des Diebstahls zweier Pfandbons, welche ein Kunde verloren hatte, gekündigt. Es wurde der Mitarbeiterin also nicht […]

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Massen­entlassung und Re­strukturierung

Nach der Übernahme von Twitter durch Elon Musk, hat dieser unmittelbar angekündigt, die Hälfte der Belegschaft zu kündigen. Das US-amerikanische Arbeitsrecht ist jedoch deutlich liberaler als das deutsche Arbeitsrecht. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen lohnt sich ein Blick auf die deutschen Regelungen zu Restrukturierungen und Massenentlassungen. 

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Aufhebungs­vertrag – Gebot des fairen Verhandelns

Arbeitgeber müssen beim Abschluss von Aufhebungsverträgen das Gebot des fairen Verhandelns wahren – das BAG hatte nun zu entscheiden, ob dieses Gebot eingehalten wurde, obgleich der Arbeitgeber der Mitarbeiterin bei Nichtunterzeichnung eine außerordentliche Kündigung und die Erstattung einer STrafanzeige in Aussicht gestellt hatte. Der Arbeitgeber hatte eine zehnminütige Bedenkzeit eingräumt.

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Begriff

Tat- und Verdachtskündigung

Tat- und Verdachtskündigungen sind bis auf besondere Ausnahmen der außerordentlichen Kündigung zuzuordnen.

Tat- und Verdachtskündigung

Im Rahmen einer Tatkündigung muss der Arbeitgeber eine schwerwiegende Pflichtverletzung, zumeist eine Straftat, beweisen. Somit liegt hier auch eine verhaltensbedingte Kündigung vor. In der Praxis ist jedoch besonders die rechtssichere Beweisbarkeit für den Arbeitgeber oftmals problematisch.

Häufig liegen zwar ein dringlicher Tatverdacht und objektiv beweisbare Verdachtsmomente vor, ein rechtssicherer Beweis ist jedoch oftmals schwierig. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung stellen aber hohe Anforderungen an eine Verdachtskündigung.

Sachverhaltsklärung / Anhörung des Mitarbeiters

Eine besondere Bedeutung kommt hier der Verpflichtung des Arbeitgebers zu, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Sachverhalt aufzuklären. Die Anhörung des verdächtigen Arbeitnehmers zählt u. a. auch dazu. Sie ist innerhalb von einer Woche nach Kenntnis durchzuführen. Eine Verdachtskündigung ohne eine derartige Anhörung ist grundsätzlich unwirksam, da sie nicht der Verhältnismäßigkeit entspricht.

In formaler Hinsicht bestehen keine besonderen Anforderungen an die Anhörung. Sie muss nicht schriftlich erfolgen. Zudem besteht auch keine Pflicht, dem Arbeitnehmer bei der Gesprächseinladung das Gesprächsthema anzukündigen. Er darf jedoch auch nicht irreführend unter Angabe eines falschen Vorwandes eingeladen werden.

Die Rechtsprechung sieht aktuell zudem keine Teilnahmerechte für ein Mitglied des Betriebsrats oder eines Anwalts auf Wunsch des Arbeitnehmers.

Inhaltlich muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter mit den zentralen Vorwürfen / Verdachtsmomenten konfrontieren und sich auf den konkreten Sachverhalt konzentrieren. Er darf dabei keine wesentlichen Informationen zurückhalten.


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Betriebsratsanhörung(en)

Besteht in einem Betrieb ein Betriebsrat, so ist eine Kündigung ohne Durchführung einer Betriebsratsanhörung unwirksam.

In der Praxis stellt dies Arbeitgeber bei Verdachtskündigungen vor Herausforderungen. Hier ist besonders zu beachten, dass eine Kündigung häufig zweigleisig erfolgt – einerseits als Tatkündigung und andererseits vorsorglich als Verdachtskündigung. Beide Gründe müssen dann in der Betriebsratsanhörung angegeben werden.

Soll die Kündigung (auch) außerordentlich fristlos ausgesprochen werden, ist die Zwei-Wochen-Frist einzuhalten. Demnach muss der Arbeitgeber spätestens zwei Wochen nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund die Kündigung aussprechen. Wird diese Frist versäumt, so ist die außerordentliche Kündigung unwirksam. Die Zeit, die eine zügige Sachverhaltsklärung erfordert, hemmt den Beginn der Zwei-Wochen-Frist.

Will der Arbeitgeber eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- und Verdachtskündigung aussprechen, sind sowohl beide Kündigungsarten als auch beide Kündigungsgründe in der Betriebsratsanhörung anzugeben.