Arbeitsrechtslexikon

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Freistellung nach Kündigung: BAG setzt enge Grenzen für Standardklauseln im Arbeitsvertrag

BAG, Urteil vom 25. März 2026 – 5 AZR 108/25 Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine formularmäßige Freistellungsklausel, die dem Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung ein einseitiges Recht zur bezahlten Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist einräumt, unwirksam ist. Nach Auffassung des Gerichts benachteiligt eine solche Klausel Arbeitnehmer unangemessen im Sinne von § 307 Abs. […]

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Kopplungsklausel kann auch befristeten Geschäftsführervertrag vorzeitig beenden

Mit Urteil vom 01.12.2025 – 8 U 93/24 – hat das OLG Hamm entschieden, dass eine Kopplungsklausel in einem befristeten Geschäftsführervertrag wirksam sein kann, wenn die Rechtsfolgen klar erkennbar sind, auf § 622 BGB Bezug genommen wird, beiden Seiten ein gleichwertiges Recht zur vorzeitigen Beendigung eingeräumt wird und der Vertrag eine angemessene Kompensation für den […]

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Öffentliche Zustellung von Kündigungen – letzter Ausweg für Arbeitgeber

Arbeitgeber stehen in der Praxis immer wieder vor der Situation, dass eine Kündigung zwar ausgesprochen werden soll, der Arbeitnehmer jedoch unter der bekannten Anschrift nicht erreichbar ist oder die Entgegennahme der Kündigung gezielt verhindert. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung noch wirksam zugestellt werden kann. Die öffentliche […]

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Krankmeldung ohne Arztkontakt kann zur Kündigung führen

Das LAG Hamm (14 SLa 145/25) hat jüngst entschieden, dass die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber, welche ohne Arztkontakt erging, als arglistige Täuschung einen wichtigen Grund zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung darstellen kann. Was ist passiert? Ein Mitarbeiter hat bei seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht, welche er von einem Onlinearzt erhalten hat, nachdem er einen […]

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Wartezeitkündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer – kein Präventionsverfahren erforderlich

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Annahmeverzugslohn – Entwicklungen zur Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes

Wird eine Kündigung vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt, besteht das Arbeitsverhältnis über die Kündigungsfrist hinaus fort. Beschäftigt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses nicht (weiter), gerät er in Annahmeverzug und ist gem. § 615 S.1 BGB zur Zahlung des Annahmeverzugslohns verpflichtet. Ein den Annahmeverzug begründendes tatsächliches oder wörtliches Angebot ist dabei meist entbehrlich, da […]

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Verdachtskündigung – Die Anhörung des Arbeitnehmers

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Wenn der Fahrkartenkontrolleur zum Friseur geht: Arbeitszeitbetrug, Detektive und datenschutzrechtliche Fallstricke

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Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Das muss beachtet werden

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Unwirksamkeit der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers in der Wartezeit

Erstinstanzliche Entscheidungen zweier Arbeitsgerichte (Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 20.12.2023 – 18 Ca 3954/23, und Arbeitsgericht Freiburg, Urteil vom 04.06.2024 – 2 Ca 51/24) haben jüngst für Unsicherheiten bei der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers in der sechsmonatigen Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes geführt. In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses genießt ein Arbeitnehmer keinen allgemeinen Kündigungsschutz; auch der […]

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Kündigung aufgrund der Weigerung zum Tragen einer roten Arbeitshose

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Begriff

Außerordentliche und fristlose Kündigung

Häufig wird die außerordentliche Kündigung mit der fristlosen Kündigung gleichgesetzt. Dies ist jedoch nicht richtig. Eine fristlose Kündigung ist zwar immer auch eine außerordentliche Kündigung, eine außerordentliche Kündigung muss aber nicht zwingend fristlos sein.

Zwei Beispiele:

Aufgrund eines Diebstahls kündigt der Arbeitgeber fristlos und damit gleichzeitig außerordentlich. Die normale Kündigungsfrist wird nicht eingehalten.

Der Arbeitgeber schließt eine Abteilung und kündigt im Zuge dessen einen aufgrund des anwendbaren Tarifvertrages nicht ordentlich kündbaren Arbeitnehmer. Die Kündigung erfolgt außerordentlich mit sozialer Auslauffrist, die von der Länge der ordentlichen Kündigungsfrist entspricht.

Fristlose Kündigung

Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung aufgrund von Fehlverhalten

Die außerordentliche, fristlose Kündigung aufgrund von Fehlverhalten unterscheidet sich von der ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung nur nach der Qualität und Schwere der Pflichtverletzung. Es muss daher ein wichtiger Grund gem. § 626 BGB vorliegen. Dieser liegt vor, wenn es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.

Ein an sich geeigneter wichtiger Grund liegt bspw. in folgenden Fällen vor:

  • Abwerbung anderer Arbeitnehmer
  • Alkoholkonsum mit Eigen- oder Fremdgefährdung
  • Massive Beleidigungen von Vorgesetzten
  • Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers, ggf. auch der schwere Verdacht
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung
  • Drohungen, bspw. die Androhung einer Krankheit, obwohl der Mitarbeiter gesund ist
  • Spesen- oder Arbeitszeitbetrug
  • Diebstahl

Diese generelle Eignung ist jedoch unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nochmals zu prüfen. Dabei ist auch bei der außerordentlichen Kündigung eine Interessensabwägung durchzuführen.

Besonders zu beachten ist bei der fristlosen Kündigung jedoch die Ausschlussfrist. Danach ist eine fristlose Kündigung maximal bis zu zwei Wochen nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund auszusprechen. Die Frist läuft jedoch erst dann ab, wenn der Arbeitgeber die vollständige Kenntnis vom Kündigungsgrund hat. Zeiten der Aufklärung des Sachverhaltes zählen entsprechend nicht dazu. Der Arbeitgeber muss jedoch schnell handeln.

Innerhalb der zweiwöchigen Frist ist auch der Betriebsrat anzuhören.

In der Praxis kommt es besonders bei Diebstahldelikten häufig zu einer Verdachtskündigung und / oder Tatkündigung.


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  • 14 anstehende Termine
  • Lukas Süpner, Tom Kienast, Markus Weron u.v.m.

Außerordentliche Kündigung bei Personen mit besonderem Kündigungsschutz

Wenn ein Mitarbeiter unter den besonderen Kündigungsschutz fällt, bedeutet dies nicht, dass nur noch eine außerordentliche Kündigung rechtswirksam sein kann.

Häufig schließen jedoch Regelungen in Tarifverträgen eine ordentliche Kündigung ab einer gewissen Betriebszugehörigkeit und/oder einem gewissen Alter aus. Hier kann eine Kündigung nur außerordentlich erfolgen. Entsprechend sind auch die Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung anzusetzen.

Auch Betriebsratsmitglieder nur außerordentlich, also insbesondere aufgrund von schwerwiegendem Fehlverhalten, kündbar. In diesen Fällen bedarf es zudem der Zustimmung durch den Betriebsrat. Eine fehlende Zustimmung kann sich der Arbeitgeber jedoch durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.