Arbeitsrechtslexikon

Das ABC des Arbeitsrechts

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Kündigung wegen Nacktschwimmens im Rhein und eines Tanzes mit einem Plastik-Flamingo während einer Betriebsfeier

Der Kläger ist seit dem 01.01.2021 bei dem beklagten Unternehmen als Trainee beschäftigt. Die Beklagte veranstaltete am 09.09.2022 erstmals wieder für alle Beschäftigten eine Betriebsfeier. Auf dem dafür angemieteten Restaurant- und Partyschiff am Kölner Rhein-Ufer waren ca. 230 Gäste, u.a. auch der Kläger, anwesend. Ab 14.00 Uhr wurde Alkohol ausgeschenkt. Nach 22.00 Uhr ging der […]

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Kündigung aufgrund von beleidigenden Chat-Nachrichten

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 24. August 2023, dass ein Arbeitnehmer, der sich in einer privaten Chatgruppe bestehend aus sieben Mitgliedern beleidigend, rassistisch, sexistisch und gewaltverherrlichend über seine Vorgesetzten und Kollegen äußert, nur in seltenen Fällen auf eine legitime Erwartung der Vertraulichkeit hoffen kann, um eine daraufhin erfolgte fristlose Kündigung anzufechten.   Der Fall Seit […]

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Kein Beweisverwertungsverbot bei gegen Datenschutzregeln verstoßende Videoüberwachung des Arbeitsplatzes

Nach einer aktuellen Entscheidung des BAG (Urteil vom 29.06.2023, Az. 2 AZR 296/22) kann ein Arbeitgeber eine Videoaufzeichnung, die dieser mit einer Kamera am Arbeitsplatz erstellt hat und die ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zeigt, in einem späteren Kündigungsschutzprozess gegen den Arbeitnehmer verwerten, wenn er durch Schilder auf die Videoüberwachung hinweist. Dies gelte auch dann, wenn die Überwachung […]

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Diebstahl geringwertiger Sachen und andere Straftaten als (fristloser) Kündigungsgrund?

Diebstahl und Betrug, auch bei geringwertigen Sachgegenständen, führen zu einer enormen emotionalen Belastung der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Doch wie sieht die Rechtslage hier aktuell aus? Ist auch der Diebstahl von geringwertigen Sachmitteln immer direkt ein fristloser Kündigungsgrund oder ist hier spezifischer der Einzelfall zu betrachten?

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Partybesuch während AU kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

„Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und nimmt an einer „White Night Ibiza Party“ teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine dies stützende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist unglaubhaft und ohne Beweiswert.“ (ArbG Siegburg 5 Ca 1200/22)  so der Leitsatz des Arbeitsgerichts Siegburg.  Im entschiedenen Fall meldete sich eine Arbeitnehmerin für den […]

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Die Verdachtskündigung – Kündigen ohne die begangene Pflichtverletzung zu beweisen

Die sogenannte Verdachtskündigung wurde vom Bundesarbeitsgericht schon im Jahr 1964 anerkannt und bis heute in ständiger Rechtsprechung bestätigt. So war der aus den Medien bekannte „Emmely-Fall“ eine Verdachtskündigung. Der Mitarbeiterin einer Supermarktkette wurde außerordentlich, hilfsweise ordentlich wegen des Verdachts des Diebstahls zweier Pfandbons, welche ein Kunde verloren hatte, gekündigt. Es wurde der Mitarbeiterin also nicht […]

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Massen­entlassung und Re­strukturierung

Nach der Übernahme von Twitter durch Elon Musk, hat dieser unmittelbar angekündigt, die Hälfte der Belegschaft zu kündigen. Das US-amerikanische Arbeitsrecht ist jedoch deutlich liberaler als das deutsche Arbeitsrecht. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen lohnt sich ein Blick auf die deutschen Regelungen zu Restrukturierungen und Massenentlassungen. 

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Aufhebungs­vertrag – Gebot des fairen Verhandelns

Arbeitgeber müssen beim Abschluss von Aufhebungsverträgen das Gebot des fairen Verhandelns wahren – das BAG hatte nun zu entscheiden, ob dieses Gebot eingehalten wurde, obgleich der Arbeitgeber der Mitarbeiterin bei Nichtunterzeichnung eine außerordentliche Kündigung und die Erstattung einer STrafanzeige in Aussicht gestellt hatte. Der Arbeitgeber hatte eine zehnminütige Bedenkzeit eingräumt.

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Falsche Rechts­beratung durch den Betriebsrat

Sofern sich ein Arbeitnehmer nach Erhalt einer arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigung an den Betriebsrat wendet, von diesem Rechtsrat eingeholt und aufgrund einer Falschberatung durch den Betriebsratsvorsitzenden die gesetzlich festgesetzte 3-Wochen-Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage versäumt, kann die Klage nicht mehr nachträglich zugelassen werden.

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Keine höhere Abfindung für Gewerkschafts­mitglieder ohne schriftliche Vereinbarung

Das LAG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob Gewerkschaftsmitglieder aufgrund einer mündlichen Zusage des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat eine höhere Sozialplanabfindung verlangen können. Zudem befasste es sich mit der Frage, ob das Schweigen des Arbeitgebers bezüglich einer entsprechenden Verlautbarung der Gewerkschaft auf einer Betriebsversammlung zu einer Gesamtzusage führt.

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BAG: bEM muss bei erneuter Arbeits­unfähigkeit ggf. nochmals durchgeführt werden

Arbeitgeber werden durch diese Entscheidung abermals vor organisatorische Herausforderungen gestellt. Ein neuerliches bEM ist nicht nur dann durchzuführen, wenn zwischen dem letzten bEM und einer Kündigung sechs weitere Wochen der Arbeitsunfähigkeit liegen, sondern immer, wenn dies nach Abschluss eines bEM geschieht.

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Gefälschter Impfausweises und fristlose Kündigung

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hatte den Fall zu entscheiden, ob die Vorlage eines gefälschten Impfausweises eine fristlose Kündigung rechtfertigt (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2022, Az.: 11 Ca 5388/21). Das Urteil und dessen Begründung finden Sie im folgenden Artikel.

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Begriff

Außerordentliche und fristlose Kündigung

Häufig wird die außerordentliche Kündigung mit der fristlosen Kündigung gleichgesetzt. Dies ist jedoch nicht richtig. Eine fristlose Kündigung ist zwar immer auch eine außerordentliche Kündigung, eine außerordentliche Kündigung muss aber nicht zwingend fristlos sein.

Zwei Beispiele:

Aufgrund eines Diebstahls kündigt der Arbeitgeber fristlos und damit gleichzeitig außerordentlich. Die normale Kündigungsfrist wird nicht eingehalten.

Der Arbeitgeber schließt eine Abteilung und kündigt im Zuge dessen einen aufgrund des anwendbaren Tarifvertrages nicht ordentlich kündbaren Arbeitnehmer. Die Kündigung erfolgt außerordentlich mit sozialer Auslauffrist, die von der Länge der ordentlichen Kündigungsfrist entspricht.

Fristlose Kündigung

Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung aufgrund von Fehlverhalten

Die außerordentliche, fristlose Kündigung aufgrund von Fehlverhalten unterscheidet sich von der ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung nur nach der Qualität und Schwere der Pflichtverletzung. Es muss daher ein wichtiger Grund gem. § 626 BGB vorliegen. Dieser liegt vor, wenn es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.

Ein an sich geeigneter wichtiger Grund liegt bspw. in folgenden Fällen vor:

  • Abwerbung anderer Arbeitnehmer
  • Alkoholkonsum mit Eigen- oder Fremdgefährdung
  • Massive Beleidigungen von Vorgesetzten
  • Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers, ggf. auch der schwere Verdacht
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung
  • Drohungen, bspw. die Androhung einer Krankheit, obwohl der Mitarbeiter gesund ist
  • Spesen- oder Arbeitszeitbetrug
  • Diebstahl

Diese generelle Eignung ist jedoch unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nochmals zu prüfen. Dabei ist auch bei der außerordentlichen Kündigung eine Interessensabwägung durchzuführen.

Besonders zu beachten ist bei der fristlosen Kündigung jedoch die Ausschlussfrist. Danach ist eine fristlose Kündigung maximal bis zu zwei Wochen nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund auszusprechen. Die Frist läuft jedoch erst dann ab, wenn der Arbeitgeber die vollständige Kenntnis vom Kündigungsgrund hat. Zeiten der Aufklärung des Sachverhaltes zählen entsprechend nicht dazu. Der Arbeitgeber muss jedoch schnell handeln.

Innerhalb der zweiwöchigen Frist ist auch der Betriebsrat anzuhören.

In der Praxis kommt es besonders bei Diebstahldelikten häufig zu einer Verdachtskündigung und / oder Tatkündigung.


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Außerordentliche Kündigung bei Personen mit besonderem Kündigungsschutz

Wenn ein Mitarbeiter unter den besonderen Kündigungsschutz fällt, bedeutet dies nicht, dass nur noch eine außerordentliche Kündigung rechtswirksam sein kann.

Häufig schließen jedoch Regelungen in Tarifverträgen eine ordentliche Kündigung ab einer gewissen Betriebszugehörigkeit und/oder einem gewissen Alter aus. Hier kann eine Kündigung nur außerordentlich erfolgen. Entsprechend sind auch die Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung anzusetzen.

Auch Betriebsratsmitglieder nur außerordentlich, also insbesondere aufgrund von schwerwiegendem Fehlverhalten, kündbar. In diesen Fällen bedarf es zudem der Zustimmung durch den Betriebsrat. Eine fehlende Zustimmung kann sich der Arbeitgeber jedoch durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.